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Gnadenfrist

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Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Dieselfahrverbote für bessere Luft in Städten ist vertagt worden. Der Senat wolle die vorliegenden Fragen „gründlich beraten“, daher werde heute keine Entscheidung mehr verkündet, sagte der vorsitzende Richter in Leipzig. Das Urteil würde am Dienstag, 27. Februar, verkündet.

Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert als vorgesehen. In dem rund vierstündigen Rechtsgespräch ging es um Fragen des Europarechts, des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Straßenverkehrsordnung. Zudem wurden die strittigen Fragen der Verhältnismäßigkeit und Kontrollierbarkeit eines möglichen Fahrverbotes erörtert.

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