Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 217/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24882 eingetragenen GMVK Procurement GmbH, Huyssenallee 68, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Löwenthal, Kesselbruchweg 128a, 45478 Mülheim an der Ruhr und Herrn Ulrich Rehrmann, Kirchhofsallee 31, 45239 Essen und Herrn Thomas Mademann, Ahornstaße 10a, 15827 Blankenfelde- Mahlow
Geschäftszweig: Die strategisch-konzeptionelle Beratung für Unternehmen u. a.
ist am 12.11.2025, um 16:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 217/25
Amtsgericht Essen, 12.11.2025
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