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GK Software SE bekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

MIH83 (CC0), Pixabay
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GK Software SE

Schöneck/​Vogtl.

ISIN: DE000A40S3V1 /​ WKN: A40S3V

Eindeutige Kennung des Ereignisses GKS032025XGM

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2025

Am

Mittwoch, den 26. März 2025, um 11:00 Uhr (MEZ)

findet in den Räumlichkeiten des

Innovation Center der Gesellschaft,
Waldstraße 7, 08261 Schöneck/​Vogtland, Deutschland,

eine

außerordentliche Hauptversammlung der GK Software SE

statt.

Hierzu laden wir unsere Aktionäre* und Aktionärinnen herzlich ein.

*Sofern in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, erfolgt dies ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I. TAGESORDNUNG

1.

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GK Software SE auf die Fujitsu ND Solutions AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Artikel 9 Abs. 1 lit. c SE-Verordnung i. V. m. §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out)

Gemäß Artikel 9 Abs. 1 lit. c Verordnung (EG) Nr. 2157/​2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) i. V. m. §§ 327a ff. AktG (AktG) kann bei einer europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in entsprechender Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach den §§ 327a bis 327f AktG (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out) durchgeführt werden, wenn einem Aktionär („Hauptaktionär“) der Gesellschaft mindestens 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören und die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen eine angemessene Barabfindung beschließt.

Das Grundkapital der GK Software SE mit Sitz in Schöneck (Vogtland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 31501, beträgt EUR 2.273.025,00 und ist eingeteilt in 2.273.025 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerisch auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00.

Die Fujitsu ND Solutions AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 281850, hält derzeit unmittelbar 2.189.659 Aktien der GK Software SE. Die GK Software SE hält keine eigenen Aktien. Damit gehören der Fujitsu ND Solutions AG Aktien der GK Software SE im Umfang von ca. 96,33 % des Grundkapitals der GK Software SE. Die Fujitsu ND Solutions AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG.

Die Fujitsu ND Solutions AG beabsichtigt, von der Möglichkeit eines aktienrechtlichen Squeeze-Out Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat sie mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 dem Vorstand der GK Software SE das Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der GK Software SE gerichtet, die Hauptversammlung der GK Software SE über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fujitsu ND Solutions AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach den §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. Die GK Software SE hat den Erhalt dieses Schreibens am 2. Dezember 2024 bekannt gemacht.

Auf der Grundlage einer von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als neutralem Gutachter durchgeführten Unternehmensbewertung der GK Software SE hat die Fujitsu ND Solutions AG die Barabfindung der Minderheitsaktionäre mit EUR 262,25 je Aktie der GK Software SE festgelegt.

Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die Fujitsu ND Solutions AG ihr Verlangen vom 2. Dezember 2024 mit Schreiben vom 10. Februar 2025 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung konkretisiert.

Am 10. Februar 2025 hat die GK Software SE ferner eine Gewährleistungserklärung der Baader Bank AG, einer nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichteten Aktiengesellschaft mit Sitz in Unterschleißheim („Baader Bank“), im Sinne von § 327b Abs. 3 AktG erhalten. Die Baader Bank hat als gemäß §§ 1, 53b KWG in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Fujitsu ND Solutions AG übernommen, den Minderheitsaktionären der GK Software SE nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.

Die Fujitsu ND Solutions AG hat der Hauptversammlung der GK Software SE einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.

Der vom Landgericht Leipzig mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 gemäß § 327c Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

Vorstand und Aufsichtsrat der GK Software SE schlagen vor, gemäß dem Verlangen der Fujitsu ND Solutions AG folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GK Software SE werden gemäß Artikel 9 Abs. 1 lit. c SE-Verordnung in Verbindung mit den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 262,25 je nennwertloser Namensaktie der GK Software SE auf die Fujitsu ND Solutions AG (Hauptaktionärin) übertragen.

Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre über unsere Internetseite unter

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich:

Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der GK Software SE für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 und das Rumpfgeschäftsjahr 2024;

der von der Fujitsu ND Solutions AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der GK Software SE gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GK Software SE auf die Fujitsu ND Solutions AG und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 10. Februar 2025, einschließlich seiner Anlagen, insbesondere

der gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vom 7. Februar 2025;

der Gewährleistungserklärung der Baader Bank AG, Unterschleißheim, gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 10. Februar 2025;

der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Leipzig ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers RMS Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GK Software SE auf die Fujitsu ND Solutions AG (einschließlich Anlagen).

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

II. ERGÄNZENDE ANGABEN UND HINWEISE

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Zeit (MEZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus 1 Stunde.

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 2.273.025,00 und ist in 2.273.025 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils auf 2.273.025. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder direkt noch indirekt eigene Aktien hält, aus denen der Gesellschaft kein Stimmrecht zusteht.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts; Umschreibestopp

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter der nachstehenden Adresse anmelden.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf des 19. März 2025, 24:00 Uhr, (Anmeldeschluss) unter der Adresse

GK Software SE
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0) 89 /​ 88 96 906-33
oder per E-Mail: gk-software@linkmarketservices.eu
(„Anmeldestelle“)

zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für die Anzahl der einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.
Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum nach dem Ablauf des 19. März 2025 bis zum Schluss der Hauptversammlung am 26. März 2025 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 19. März 2025. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes „Technical Record Date“) ist daher der 19. März 2025, 24:00 Uhr.

Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 19. März 2025 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Stimmrechte und sonstige Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Stimmrechte und sonstige Aktionärsrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister Eingetragenen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die spätestens am 5. März 2025, 00:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung ein Anmeldeformular von der Gesellschaft übersandt. Ein Anmeldeformular steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​hauptversammlung

zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter

gk-software@linkmarketservices.eu

angefordert werden.

Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 5. März 2025, 00:00 Uhr, im Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen. Auch neue Aktionäre, die nach dem 5. März 2025, 00:00 Uhr, in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung zugeschickt wird, können sich zumindest in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Sofern für die Anmeldung in Textform nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausgestellt. Die Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir, im Fall der Teilnahme an der Hauptversammlung die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle vorzulegen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Hierzu sind (ebenfalls) eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts; Umschreibestopp) dargestellt.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl hat schriftlich (§ 126 BGB) zu erfolgen und muss bis 25. März 2025, 24:00 Uhr, (Tag des Posteingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

GK Software SE
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

Solchermaßen im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können schriftlich unter der vorstehend genannten Postadresse bis 25. März 2025, 24:00 Uhr, (Tag des Posteingangs) widerrufen oder geändert werden.

Ein Formular zur Anmeldung und zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den am 5. März 2025, 00:00 Uhr, mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Mitteilung der Einberufung der Hauptversammlung übersandt und kann zudem kostenfrei per E-Mail unter

gk-software@linkmarketservices.eu

angefordert werden. Ein Formular, das zur Stimmabgabe durch Briefwahl verwendet werden kann, erhalten Aktionäre zudem zusammen mit der Eintrittskarte nach ordnungsgemäßer Anmeldung. Ferner findet sich ein ausdruckbares Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl – nach erfolgter Anmeldung – unter der Internetadresse

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​hauptversammlung

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

a.

Möglichkeit der Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich, jeweils wie oben unter Ziffer 2 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts; Umschreibestopp) dargestellt. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

b.

Form der Bevollmächtigung

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters gelten die nachfolgend unter lit. c. dieser Ziffer 4 beschriebenen Besonderheiten.

Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person wird davon abweichend weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

c.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Besonderheiten bei deren Bevollmächtigung

Wir bieten unseren Aktionären in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch den von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht wird der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch machen, soweit ihm zuvor von dem Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden. Der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung der Weisungen können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Soweit neben Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird insoweit von einer ihm erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

d.

Nachweis der Bevollmächtigung

Die Erteilung der Vollmacht an einen Dritten sowie an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters, etwas anderes ergibt. Der Nachweis kann der Gesellschaft an folgende Postadresse, bzw. Telefax-Nummer oder auf elektronischem Weg für die Übermittlung gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

GK Software SE
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0) 89 /​ 88 96 906-55
oder per E-Mail: gk-software@linkmarketservices.eu

Dabei ist gewährleistet, dass als Anlage zu einer E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit, eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten) Dokumente in den Formaten „Word“, „PDF“, „JPG“, „TXT“ und „TIF“ Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur dann ohne weiteres und eindeutig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der E-Mail der Name und Vorname sowie die Adresse des Aktionärs, die Aktionärsnummer oder, soweit bereits vorhanden, die Eintrittskartennummer zu entnehmen ist. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll.

Eine Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss bis zum 25. März 2025, 24:00 Uhr, eingegangen sein.

e.

Mehrere Bevollmächtigte

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

f.

Formulare zur Vollmachtserteilung

Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten bzw. zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden den am 5. März 2025, 00:00 Uhr, mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Mitteilung der Einberufung der Hauptversammlung übersandt und kann zudem kostenfrei per E-Mail unter

gk-software@linkmarketservices.eu

angefordert werden. Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht sowie zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden können, erhalten Aktionäre zudem zusammen mit der Eintrittskarte nach ordnungsgemäßer Anmeldung. Ferner findet sich ein ausdruckbares Formular zur Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie auch an Dritte unter der Internetadresse

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​hauptversammlung

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, einschließlich des Falls der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, diese Formulare zu verwenden. Formulare für die Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung während der Hauptversammlung sind zudem in den Stimmunterlagen enthalten, die beim Einlass zur Hauptversammlung ausgehändigt werden.

III. RECHTE DER AKTIONÄRE

1.

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Hauptversammlung am 1. März 2025, 24:00 Uhr, zugehen.

Das Verlangen kann schriftlich (§ 126 BGB) an folgende Adresse gerichtet werden:

GK Software SE
Vorstand
Waldstraße 7
08261 Schöneck

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. zwingend mit elektronischer Signatur) per E-Mail an:

hv@gk-software.com

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich.

2.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung vor der Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen, wenn sie bis zum Ablauf des 11. März 2025, 24:00 Uhr, unter der Adresse:

GK Software SE
Investor Relations
Waldstraße 7
08261 Schöneck
oder per Telefax: +49 (0) 37464 /​ 84 15
oder per E-Mail: hv@gk-software.com

zugehen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag (und dessen etwaige Begründung) beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

3.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär und deren Vertreter auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist, soweit der Vorstand die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen nicht verweigern darf. Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus.

Hierfür sind also die oben dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, insbesondere die Anmeldefrist (19. März 2025, 24:00 Uhr) zu beachten.

4.

Veröffentlichungen auf der Internetseite und Bekanntmachung der Einladung

Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen sind über die Internetadresse

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​hauptversammlung

zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse bekannt gegeben. Darüber hinaus können Aktionärinnen und Aktionäre, die in der Hauptversammlung abgestimmt haben, innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG anfordern. Das Verlangen kann an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:

gk-software@linkmarketservices.eu

Die Einladung mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind im Bundesanzeiger veröffentlicht.

IV. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter folgender Internetadresse:

https:/​/​investor.gk-software.com/​de/​datenschutz

 

Schöneck/​Vogtland, im Februar 2025

GK Software SE

Der Vorstand

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