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Ghislaine Maxwell in texanisches Bundesgefängnis mit Mindest-Sicherheitsstufe verlegt

MarcelloRabozzi (CC0), Pixabay
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Ghislaine Maxwell, die wegen ihrer Rolle im Missbrauchsskandal um Jeffrey Epstein eine 20-jährige Haftstrafe verbüßt, ist in ein Bundesgefängnis mit minimaler Sicherheitsstufe in Bryan, Texas verlegt worden. Das bestätigte ein Sprecher der US-Gefängnisbehörde (BOP) gegenüber CNN.

Maxwell war zuvor in einem Gefängnis mit höherer Sicherheitsstufe in Florida inhaftiert. Die Verlegung ist hochgradig ungewöhnlich: Verurteilte Sexualstraftäter werden in der Regel als zu risikoreich eingestuft, um in offenen Haftanstalten mit geringer Überwachung untergebracht zu werden.

Hintergründe und Kritik

Der Schritt erfolgt wenige Tage nach einem zweitägigen Treffen Maxwells mit dem stellvertretenden US-Justizminister Todd Blanche. Der Inhalt des Treffens bleibt geheim, aber Maxwells Anwalt betonte, sie habe „ehrlich auf alle Fragen geantwortet“.

Die Verlegung stößt bei Opfern und deren Familien auf scharfe Kritik. Angehörige von Virginia Giuffre, einer der bekanntesten Epstein-Anklägerinnen, äußerten sich „entsetzt und wütend“:

„Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer. Diese Verlegung wirkt wie ein Vertuschungsversuch. Pedophile werden bevorzugt behandelt, ihre Opfer ignoriert“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Die Verlegung erfolgte ohne Benachrichtigung der Opfer, was von deren Familien als bewusste Missachtung interpretiert wurde.

Neue Haftbedingungen in Bryan, Texas

Die Federal Prison Camp Bryan ist eine sogenannte „Minimum Security“-Anlage – die lockerste Form der Bundeshaft, mit geringerem Personalaufwand, kaum oder keiner Umzäunung und größerer Bewegungsfreiheit für Inhaftierte. Weitere prominente Insassinnen sind u. a. Elizabeth Holmes (Theranos) und Jen Shah (Reality-TV).

Laut Experten wie Gefängnisberater Sam Mangel könnte die Verlegung aus Sicherheitsgründen erfolgt sein – z. B. wegen Maxwells möglicher Kooperation mit den Behörden. Das vorherige Gefängnis in Tallahassee beherbergt auch gewalttätige Straftäter und Gangs.

Maxwells bisherige Versuche, Haftbedingungen zu verbessern

Maxwell hatte sich bereits mehrfach über ihre Haftbedingungen beklagt, etwa über Isolation, mangelnden Zugang zu Licht oder Angst vor Angriffen. Behörden stellten jedoch fest, dass viele dieser Beschwerden unbegründet gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, sich „gezielt als Opfer zu inszenieren“.

Zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung hatte die Richterin Maxwell ursprünglich eine Einrichtung mit niedriger Sicherheitsstufe, aber kein Gefängnislager (Camp) zugewiesen.


Fazit:

Die Verlegung Ghislaine Maxwells in ein Gefängnis mit minimaler Sicherheitsstufe sorgt für massive Empörung bei Opfern und Kritikern – insbesondere wegen ihrer schweren Vergehen und der Geheimhaltung rund um ihre Gespräche mit dem Justizministerium. Die Entscheidung wirft erneut Fragen nach Transparenz und Gleichbehandlung im Justizsystem auf.

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