Gespräch mit Rechtsanwalt von Rüden von der Kanzlei Werdermann von Rüden bezüglich des Widerrufsjokers

Wir hatten der Kanzlei vor einigen Tagen eine Pressenanfrage  mit 3 kurzen Fragen zum Thema „Widerrufsjoker“ übermittelt, uns dann für den heutigen Tag zu einem Telefongespräch verabredet,  Es war ein sehr interessantes Gespräch mit Rechtsanwalt von Rüden. Vordergründig ging es um einen Artikel der Kanzlei Werdermann von Rüden auf der Internetplattform anwalt24.de, einer Internetplattform auf der Rechtsanwälte auf aus ihrer Sicht interessante Themen für Verbraucher aufmerksam machen. Natürlich auch hier mit dem Gedanken den einen oder anderen Mandanten zu finden.  Berichtet hatte die Kanzlei über die Möglichkeit für Kunden der Volksbank Göppingen „alte Immobiliendarlehen zu hohen Zinsen zu widerrufen, da die damalige Widerrufsbelehrung fehlerhaft war“. Wir gehen davon aus, das bei Banken über die die Kanzlei hier berichtet dann entweder ein richterliches Urteil vorliegt, oder mit der Bank ein vergleich geschlossen wurde. Natürlich hätte uns interessiert, was denn die Banken dazu sagen, denn für die bedeutet das ja in der Regel einen immensen Verlust und natürlich auch zusätzliche Kosten. Verlust an Einnahmen durch damals wesentlich höhere Zinsen als heute, und natürlich dann die Kosten für die juristische Auseinandersetzung mit dem Kunden. Geht es hier um „viele Kunden“ dann können diese Kosten dann für die Bank auch mal 6-stellig auf ein Jahr gesehen werden. Natürlich, so Rechtsanwalt von Rüden, gelten diese Ansprüche auch bei anderen Banken, da muss man dann immer den Einzelfall prüfen. Interessant in dem Gespräch war dann aber auch, das Rechtsanwalt von Rüden davon ausgeht, daß diese Möglichkeit für Verbraucher bald von der Politik „zugemacht“ wird. Spätestens im Juni diesen Jahres dürfte das vorbei sein. Hier, so Rechtsanwalt von Rüden, gibt es wohl eine Gesetzesinitiative der Bundespolitik den „ewig Widerrufsjoker für solche Darlehen“ endlich zu machen. Das natürlich wie in Deutschland üblich, über ein Gesetz. Hier soll es das Gesetz zur „Wohnimmobilien Kredit Richtlinie“ eingefügt werden. Beschlossen werden soll das Gesetz wohl am 21. März 2016. Diese Gesetz ist nicht Zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Diese gesetzliche Neuregelung benachteiligt natürlich die Verbraucher, und schützt alle Banken und Versicherungen die dann sicherlich viel Geld einsparen würden zu Lasten der Verbraucher. Gute Lobbyarbeit könnte man da natürlich auch sagen. Probleme sieht Rechtsanwalt aber hier „verfassungsrechtlicher Art“ dahingehend ein Gesetz dann auch für Fälle die 10 Jahre zurückliegen gelten zu lassen. Natürlich wird e hier dann Klagen geben bis zum EuGH, aber bis das entscheiden ist hat der Verbraucher eben dann die Möglichkeit nicht mehr wie Heute noch. Man fragt sich natürlich, warum hier der Verbraucherschutz nicht „aufschreit“. Gerd Billen wäre hier gefragt sein Veto einzulegen.

One Comment

  1. bhard Freitag, 22.01.2016 at 15:16 - Reply

    Die Begrenzung des Widerrufsrechtes ist sehr fraglich, hat der Gesetzgeber doch erst in 2002 das bis dahin beschränkte Widerrufsrecht auf ein „unendliches“ Widerrufsrecht erweitert. Dies mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH, der in der Rechtssache „Heiniger“ (C-481/99) im Dezember 2001 sich klar dahingehend positioniert hatte. Die klare Festlegung war, dass ein Verlust des Widerrufsrechtes allein durch Zeitablauf vor dem Hintergrund des EU-Rechtes nicht zulässig ist.
    Auch die deutschen Organe sind verpflichtet das europäische Recht effektiv um zu setzen.
    Eine geeignete Maßnahme zur richtigen Umsetzung der ordnungsgemäßen Belehrung der Verbraucher durch Unternehmen. Nimmt man diese Regelung weg, heißt das, dass der Darlehnsgeber nach 1 Jahr und 14 Tagen sich sicher sein kann, dass dann keine Rückabwicklung mehr droht, selbst wenn er nicht richtig und vollständig belehrt hat.
    Auf initiative des Bundesrates soll diese Beschränkung auch für „Altverträge“ eingeführt werden, welche zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Begründung: angeblich gebe es ein Bedürfnis auf Seiten der Banken, die „bestehende Rechtsunsicherheit“ zu beenden.
    Kann jemand den Banken sagen, dass dies auch durch eine ganz einfache Nachbelehrung erfolgen kann? Es betrifft nicht alle Verträge und Banken, es konnte also durchaus auch richtig gemacht werden. Sind Unternehmen nicht sogar verpflichtet bei einer falschen Belehrung ihrer Belehrungspflicht nachzukommen?

    Es ist ja schon schlimm genug, dass sich die meisten führenden Immobilienkreditinstitute einig sind, sogenannte „Renitenzler“ nicht zu finanzieren, muss jetzt der Staat das auch noch mit falschen Gesetzen unterstützen? Ist die Lobby der Banken so stark?

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