Datum: 2. August 2025 | Thema: Warnhinweis der Finanzmarktaufsicht (FMA)
Redaktion: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht hat vor wenigen Tagen vor der Twelve Whales LLC gewarnt. Was bedeutet das für betroffene Anleger?
RA Jens Reime: Die Warnung der FMA ist ein sehr deutliches Signal: Twelve Whales LLC hat keine Zulassung, um in Österreich Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Wer also dort investiert hat, hat dies bei einem nicht lizenzierten und nicht beaufsichtigten Anbieter getan – mit entsprechend hohem Risiko, dass es sich um ein betrügerisches Angebot handelt.
Redaktion: Das Unternehmen gibt Adressen in London und St. Vincent & Grenadinen an. Ist das nicht zumindest ein Hinweis auf Seriosität?
Reime: Ganz im Gegenteil. St. Vincent & die Grenadinen ist eines der klassischen Länder, die Anbieter von Scheinfirmen und Online-Finanzbetrügereien nutzen – wegen laxer Regulierung. Eine Londoner Adresse klingt gut, ist aber häufig nur ein virtuelles Büro. Solche Kombinationen sind typisch für Anbieter, die Vertrauen erwecken wollen, ohne tatsächlich greifbar zu sein.
Redaktion: Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?
Reime: Ganz wichtig:
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Zahlungen stoppen, falls noch möglich.
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Alle Unterlagen sichern: E-Mails, Chats, Screenshots vom Kundenbereich, Transaktionsdaten.
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Anzeige erstatten, sowohl in Österreich als auch beim eigenen Wohnsitz-Finanzamt oder der Polizei.
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Rechtsanwalt einschalten – möglichst jemanden, der Erfahrung mit Anlagebetrug und Rückabwicklungen hat. Es gibt unter Umständen Chancen auf Rückholung über Kreditkarte oder Banküberweisung – das nennt man Chargeback oder SEPA-Rückruf.
Redaktion: Gibt es viele solcher Fälle?
Reime: Leider ja. Seit Jahren beobachten wir eine Zunahme professionell gestalteter Online-Betrugssysteme. Die Masche ist immer ähnlich: Hohe Renditeversprechen, angebliche KI- oder Trading-Plattformen, aggressive Berater – und am Ende ist das Geld weg. Die Täter agieren international, die Spur führt meist zu Briefkastenfirmen.
Redaktion: Und was halten Sie von der Altersverifikation oder den Identitätsprüfungen, wie sie manchmal auf solchen Seiten eingeführt werden?
Reime: Meist ist das nur Show. Diese Anbieter nutzen angebliche Sicherheitsmechanismen wie KYC-Formulare, Dokumentenuploads oder Videoverifizierungen, um den Eindruck zu erwecken, sie seien regulierte Anbieter. In Wahrheit ist das oft reine Kulisse – technisch leicht umsetzbar, aber ohne echten rechtlichen Hintergrund.
Redaktion: Können Anleger überhaupt etwas zurückholen?
Reime: In bestimmten Fällen ja. Wenn mit Kreditkarte gezahlt wurde, kann man unter Umständen über das Chargeback-Verfahren Geld zurückfordern. Bei Banküberweisungen ist es schwerer, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bank eingebunden werden. Bei Krypto-Transfers wird es sehr kompliziert – aber auch hier gibt es Ansätze. Wichtig ist: Nicht zögern, denn Zeit ist hier wirklich Geld.
Redaktion: Gibt es weitere Warnzeichen, die Anleger beachten sollten?
Reime: Ja – jede seriöse Finanzdienstleistung hat ein Impressum, eine Zulassungsnummer, ist bei einer nationalen Aufsicht registriert (FMA, BaFin, FCA etc.). Fehlt das oder wirkt die Webseite zu glatt und die Rendite zu gut – Finger weg!
Redaktion: Herr Reime, danke für Ihre klaren Worte.
Reime: Ich danke Ihnen. Und mein Rat an Anleger: Gesundes Misstrauen ist besser als späterer Schadensersatz.
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