GESOBAU AG Bekanntmachung eines Hinweises über eine bevorstehende Verschmelzung

GESOBAU AG

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 396 B

Bekanntmachung eines Hinweises über eine bevorstehende Verschmelzung
gemäß § 63 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die GESOBAU AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 396 B, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen der Vierzehnte D.V.I. Investment GmbH mit Sitz in Schönefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 11910 CB, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.Vm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.

Da das Stammkapital der Vierzehnte D.V.I. Investment GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der GESOBAU AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der GESOBAU AG und gemäß § 62 Abs. 4 UmwG ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Vierzehnte D.V.I. Investment GmbH zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich. Aus gleichem Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Der alleinige Aktionär der GESOBAU AG wird auf sein Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Danach ist bei der GESOBAU AG eine Hauptversammlung durchzuführen, in der über die Zustimmung zur vorgenannten Verschmelzung beschlossen wird, wenn Aktionäre der übernehmenden Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Der alleinige Aktionär der GESOBAU AG hat die Einberufung einer Hauptversammlung nicht verlangt.

 

Berlin, den 23. Juni 2021

GESOBAU AG

Der Vorstand

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