Am 23. Mai 2025 stimmt der Bundesrat über einen Gesetzentwurf ab, der den strafrechtlichen Umgang mit dem Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen deutlich verschärfen soll. Die Initiative stammt aus Nordrhein-Westfalen und zielt darauf ab, Lücken im Strafrecht zu schließen – insbesondere bei Fällen sexueller Gewalt und Raub, bei denen K.o.-Tropfen als Mittel eingesetzt werden.
Hintergrund: BGH sieht K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“
Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin wurde zwar anerkannt, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen eine Form von Gewalt darstellt – jedoch lehnt der BGH die Einstufung dieser Flüssigkeiten als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches ab. Begründung: Der Begriff beziehe sich auf feste Gegenstände, nicht auf Substanzen wie Flüssigkeiten oder Gase.
Damit fallen Taten mit K.o.-Tropfen bislang nicht unter den besonders schweren Straftatbestand, der eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht – obwohl diese oft schwere körperliche und psychische Folgen für die Opfer haben.
Neuer Anlauf: Flüssige Substanzen gleichstellen
Der neue Gesetzentwurf will genau das ändern. Künftig sollen auch Gifte und andere gesundheitsgefährdende Stoffe – wie K.o.-Tropfen – bei Sexual- und Raubdelikten den Waffen oder gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt werden. Ein ähnlicher Ansatz gilt bereits bei der gefährlichen Körperverletzung.
Die Begründung ist eindeutig: K.o.-Tropfen, oft kombiniert mit Alkohol oder anderen Drogen, können massive gesundheitliche Risiken verursachen – bis hin zum Tod. In Fällen sexueller Gewalt verstärkt der Kontrollverlust durch Bewusstlosigkeit das Trauma zusätzlich. Die Betroffenen erleben die Tat schutzlos und ohne Erinnerung – das kann langfristige psychische Schäden verursachen.
Ein fester Strafrahmen mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe wird daher als notwendig erachtet, um das Unrecht der Tat angemessen zu ahnden – und ein deutliches Signal an potenzielle Täter zu senden.
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