Gerichtsverfahren im Zivilrecht sollen in das Jahr 2019 gebeamt werden

Weg mit den alten Zöpfen fordert die FDP Fraktion – Grund: allgemeine Unzufriedenheit mit der Justiz im Bereich Zivilrecht. Bekanntlich hat deshalb die Zahl der Zivilklagen massiv abgenommen. (Nur der Klimawechsel ist noch schlimmer!)

Der Bundestag soll nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Reform des Zivilprozessrechts vorzulegen, der die Verfahrensabläufe optimiert, einen vereinfachten Zugang zum Recht schafft, eine zunehmende Spezialisierung der Richterschaft sowie einen flexibleren Personaleinsatz ermöglicht. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/14037) schreiben, wird das geltende Zivilprozessrecht den neuen Anforderungen an den Rechtsschutz nicht mehr gerecht. Es müsse modernisiert werden, um Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz zu gewähren und im Hinblick auf die wirtschaftsrechtliche Bedeutung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Zivilgerichtsbarkeit zu erhalten. Hierzu müsse es leistungs- und wettbewerbsfähiger gestaltet werden, ohne dabei den Kerngehalt der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Justizgrundrechte anzutasten.

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