US-Präsident Donald Trump darf die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) vorerst von bestimmten Veranstaltungen im Weißen Haus ausschließen. Ein Berufungsgericht setzte am Donnerstag eine frühere Entscheidung außer Kraft, die AP den Zugang gesichert hatte. Damit ist der Ausschluss der traditionsreichen Agentur vorerst rechtlich gedeckt.
Auslöser des Konflikts war ein Streit über die Bezeichnung des „Golfs von Mexiko“. Die Trump-Regierung forderte Medien auf, das Gewässer künftig als „Golf von Amerika“ zu bezeichnen – eine politisch motivierte Umbenennung, die AP ablehnte. Daraufhin wurde die Agentur im Februar aus dem Pool ständiger Berichterstatter ausgeschlossen – sowohl bei offiziellen Reisen als auch bei Pressekonferenzen im Weißen Haus.
Ein Bundesrichter hatte in erster Instanz zugunsten der AP entschieden und den Ausschluss als Verstoß gegen die in der Verfassung verankerte Presse- und Meinungsfreiheit gewertet. Die jüngere Entscheidung des Berufungsgerichts hebt diese Einschätzung nun vorläufig auf, bis eine endgültige Prüfung erfolgt.
AP, 1846 gegründet und weltweit tätig, betonte, dass der Name „Golf von Mexiko“ seit über 400 Jahren etabliert sei und journalistische Unabhängigkeit keine politischen Begriffsänderungen dulde. Neben AP berichten üblicherweise auch Reuters und Bloomberg kontinuierlich aus dem Weißen Haus.
Der Fall sorgt für neue Debatten über Pressefreiheit und politische Einflussnahme auf die Medien in den USA.
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