Bei dem Einbruch in Kundenschließfächer einer Sparkasse in Gelsenkirchen über Weihnachten stellt sich die Frage, wer den Schaden ersetzt – und bis zu welcher Höhe. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
🔍 1. Wer haftet für den Schaden?
Grundsätzlich gilt:
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Die Sparkasse haftet in der Regel NICHT automatisch, da Schließfächer in der Regel von Kunden gemietet werden.
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Mieter des Schließfachs sind selbst dafür verantwortlich, ihre Wertsachen zu versichern – es sei denn, es gibt besondere vertragliche Regelungen.
📜 2. Was steht im Mietvertrag des Schließfachs?
Der Mietvertrag für das Schließfach ist entscheidend. In der Regel steht dort:
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Maximale Haftungssumme der Sparkasse, etwa:
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2.500 bis 10.000 € pauschal, je nach Bank und Vertrag.
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Höhere Werte sind oft nicht mitversichert, es sei denn, der Kunde hat:
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eine eigene Schließfachversicherung abgeschlossen oder
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einen Wertnachweis bei der Bank hinterlegt.
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⚠️ Ohne gesonderte Versicherung oder Nachweis:
Wer Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere im Wert von 100.000 € im Fach hatte, aber nur pauschal 5.000 € abgesichert ist – bekommt meist auch nur diese 5.000 € ersetzt.
💼 3. Gibt es eine spezielle Versicherung für Schließfächer?
Ja. Manche Sparkassen bieten separate Schließfach-Versicherungen an. Diese decken zum Beispiel:
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Bargeld, Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Wertpapiere etc.
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Versicherungssummen bis zu 50.000 € oder mehr
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In Einzelfällen sogar Allgefahren-Deckung (z. B. bei Einbruch, Feuer, Wasserschäden etc.)
📌 Wichtig: Die Versicherung muss vor dem Einbruch bestanden haben.
✅ Was sollten betroffene Kunden jetzt tun?
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Schaden umgehend melden – bei der Sparkasse und ggf. bei der Polizei.
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Schriftlich bestätigen lassen, was im Fach war (am besten mit Fotos, Rechnungen, Gutachten).
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Prüfen, ob eine private oder spezielle Schließfachversicherung besteht.
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Rechtsberatung einholen, falls es Streit um die Erstattung gibt.
Fazit:
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Die Sparkasse haftet nur eingeschränkt – meist zwischen 2.500 € und 10.000 €.
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Nur mit zusätzlicher Versicherung oder vereinbarter Haftungssumme gibt es Ersatz für höhere Verluste.
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Eine Dokumentation der eingelagerten Werte ist unverzichtbar, um Ansprüche durchzusetzen.
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