In ihrer Rede auf der 7. Fachtagung zur „Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ betonte Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin für Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin, die zentrale Rolle des Risikos als Taktgeber wirksamer Präventionsmaßnahmen.
Das institutsspezifische Risiko sei der maßgebliche Faktor für Art und Umfang der notwendigen Sorgfaltspflichten, erklärte Rodolphe. Unternehmen müssten ihre Präventionsmaßnahmen daran ausrichten – individuell und risikobasiert. Angesichts dynamischer Risikofelder wie fragmentiertem Zahlungsverkehr, Kryptowährungen oder Transaktionen über Hochrisikostaaten, sei eine laufende Bewertung und Anpassung zwingend erforderlich. Die BaFin erwartet von den ihr unterstellten Instituten daher eine kontinuierliche Identifikation und Begrenzung potenzieller Geldwäscherisiken.
Ein Trugschluss sei es, kleinere Institute automatisch als risikoarm einzustufen. Auch sie könnten – abhängig von Geschäftsmodell, Kundenstruktur und Transaktionen – erhöhten Geldwäscherisiken ausgesetzt sein. In solchen Fällen müssten sie ihre Präventionssysteme entsprechend stärken.
Voraussetzung für eine wirksame Risiko-Kalibrierung sei ein tiefes Verständnis der eigenen Kunden: „Know your customer“ bleibt essenziell. Wer Geschäftsmodelle nicht verstehe oder Transaktionen nicht nachvollziehen könne, agiere laut Rodolphe nicht nur fahrlässig – sondern aus Sicht der BaFin auch aufsichtsrechtlich unhaltbar.
Die vollständige Rede von Birgit Rodolphe ist auf der Website der BaFin abrufbar.
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