Geld vernichtet von Anlegern: Verifort Capital IV GmbH & Co. KG (vormals: fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG)

Ja, auch das ist wieder eine Bilanz aus dem Hause „Fairvesta“ – heute Verifort Capital IV GmbH & Co. KG – die einem als Anleger dann auch „erschaudern“ lassen wird. Wieder ein Millionen Minus, was man den Anlegern präsentiert.

Verifort Capital IV GmbH & Co. KG
(vormals: fairvesta vierte Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG)

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
Investmentanlagevermögen T€
1. Immobilien 16.842.991,00 27.340
2. Anschaffungsnebenkosten 242.139,36 0
3. Beteiligungen 5.366.687,37 4.701
4. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 9.603.883,87 6.202
5. Forderungen
a) Forderungen aus der Bewirtschaftung 333.127,38 12
b) Andere Forderungen 122.429,27 455.556,65 11 23
6. Sonstige Vermögensgegenstände 161.423,96 100
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 25
32.672.682,21 38.391

B. Passiva

1. Rückstellungen 15.959,44 34
2. Kredite
a) Von Kreditinstituten 1.418.995,00 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) Aus anderen Lieferungen und Leistungen 270.117,61 59
b) Aus der Rücknahme von Anteilen 1.438.131,38 1.708.248,99 3.228 3.287
4. Sonstige Verbindlichkeiten
a) Gegenüber Gesellschaftern 9.508,47 5
b) Andere 50.006,57 59.515,04 169 174
5. Eigenkapital
a) Kapitalanteile bzw. gezeichnetes Kapital 34.250.905,23 36.842
b) Kapitalrücklage 5.165.064,97 5.458
c) Nicht realisierte Gewinne/​ Verluste aus der Neubewertung -4.500.447,65 -7.395
d) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.445.558,81 29.469.963,74 -9 34.896
32.672.682,21 38.391

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

2020 2019
Investmenttätigkeit T€
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 2.616.982,31 2.923
b) Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 49
c) Sonstige betriebliche Erträge 76.268,13 183
Summe der Erträge 2.693.250,44 3.155
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen 11.352,00 11
b) Bewirtschaftungskosten 1.078.148,43 1.472
c) Verwaltungsvergütung 1.183.012,20 1.074
d) Verwahrstellenvergütung 17.388,48 18
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 15.823,75 11
f) Sonstige Aufwendungen 268.717,66 573
Summe der Aufwendungen 2.574.442,52 3.159
3. Ordentlicher Nettoertrag 118.807,92 -4
4. Veräußerungsgeschäfte
a) realisierte Verluste -5.564.366,73 -5
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -5.564.366,73 -5
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.445.558,81 -9
6. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung1 6.205.535,93 1.694
b) Aufwendungen aus der Neubewertung1 3.268.027,72 3.831
c) Abschreibungen Anschaffungsnebenkosten 42.730,47 0
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 2.894.777,74 -2.137
7. Ergebnis des Geschäftsjahres -2.550.781,07 -2.146

1 Summe der Änderungen der HGB Werte ohne Anschaffungsnebenkosten zum Vorjahr und der Summe der Änderungen der Verkehrswerte zum Vorjahr.

Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und den für Investmentkommanditgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Bei der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG handelt es sich um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft. Sie verfügt über kein eigenes Investmentbetriebsvermögen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind dem Investmentanlagevermögen zugeordnet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind auf der Passivseite ausgewiesen. Entsprechend wurden für sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gem. § 135 KAGB angewendet.

Die Bilanz der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG wurde in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 101 KAGB und den anzuwendenden allgemeinen Regelungen des HGB. Die Gliederung der Bilanz (in Staffelform) und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. der KARBV.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Immobilien erfolgt im Jahr der Anschaffung entsprechend § 271 Abs. 1 Nr. 1 KAGB mit dem Kaufpreis des Vermögensgegenstandes und nicht mit dem festgestellten Verkehrswert bei Ankauf. Somit werden im Jahr der Anschaffung keine stillen Reserven (Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem Verkehrswert) dieser Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Im Jahresabschluss des Jahres, das auf die Anschaffung folgt, erfolgt die Bewertung gemäß § 30 KARBV mit dem Verkehrswert. Die Verkehrswertermittlung erfolgt als Ertragswertermittlung gemäß § 271 KAGB i. V. m. § 169 KAGB in Form von Bewertungsgutachten durch gemäß § 216 Abs. 2 KAGB bestellte externe Bewertet. Die Bewertungen erfolgen spätestens nach Ablauf der Frist des § 271 Abs. 1 Nr. 1 KAGB entsprechend der Vorschriften des § 272 Abs. 1 KAGB mindestens einmal jährlich.

Die Verkehrswertgutachten beinhalten die Vermietungssituation zum 31. Dezember 2020. Bereits abgeschlossene Neuvermietungen im neuen Geschäftsjahr bzw. Vermietungsanbahnungen werden bei der Ermittlung der Verkehrswerte nicht berücksichtigt.

Die Bewertung der Anschaffungsnebenkosten erfolgt gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 KARBV mit den angefallenen Kosten (Wertansatz gem. § 255 Abs. 1 HGB). Diese wurden bei einem Nutzen- und Lastenübergang vor dem 21. Juli 2014 bei den Bilanzwerten der Immobilien hinzu aktiviert. Gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 KAGB sind Anschaffungsnebenkosten für Immobilien, deren Nutzen- und Lastenübergang bei Erwerb nach dem 22. Juli 2014 liegt, gesondert auszuweisen und aufgrund der vorgesehenen Haltedauer über fünf Jahre abzuschreiben.

Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden aus Vorsichtsgründen auf alle Forderungen aus der Bewirtschaftung und auf noch ausstehende Erträge aus Sachwerten in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos vorgenommen. Sollte in Bezug auf ein Verfügungsgeschäft eine zeitliche Diskrepanz zwischen Entstehung eines finanziellen Anspruchs und der Realisierung des Geschäfts bestehen, so gilt es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Anleger den hieraus resultierenden Aufwand oder Ertrag in die Periode der Geschäftsrealisierung zu verschieben. Zu diesem Zwecke sind sonstige Vermögensgegenstande als Ausgleichsposten zu bilanzieren.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Das Investmentanlagevermögen entspricht den Vorgaben des § 21 KARBV. Gemäß den Anlagerichtlinien des Gesellschaftsvertrages handelt es sich bei diesem Fonds um Investmentumlaufvermögen.

Bei Sachwerten (Immobilien), die vor dem 22. Juli 2014 für die Verifort Capital IV GmbH & Co. KG angeschafft wurden, werden die Anschaffungsnebenkosten nicht gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 KAGB gesondert ausgewiesen, sondern sind zusammen mit der jeweiligen Immobilie aktiviert. Immobilien werden im ersten Jahr ihrer Anschaffung zum Einstandspreis bewertet. Die Sachanlagen beinhalten in voller Höhe Immobilien mit einem Gesamtwert in Höhe von 16.843 T€ (Vorjahr 27.340 T€). Anschaffungsnebenkosten wurden in Höhe von 242 T€ (Vorjahr 0 T€) aktiviert.

Die Gesellschaft hält eine Beteiligung an der Verifort Capital III GmbH, Tübingen, in Höhe von 5.367 T€ (Vorjahr 4.701 T€). Unternehmenszweck ist die Ersteigerung, der Ankauf und Verkauf und die Übernahme von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, der Kauf von Forderungen mit grundpfandrechtlicher Unterlegung und anschließendem Erwerb in der Zwangsversteigerung, Entwicklung von Immobilien jeglicher Art und die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien im In- und Ausland.

Die Bankguthaben in Höhe von 9.604 T€ (Vorjahr 6.202 T€) umfassen täglich fällige Geldbestände bei im Inland ansässigen Kreditinstituten.

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen in Höhe von 456T€ (Vorjahr 23T€). Diese setzen sich zusammen aus anderen Forderungen in Höhe von 122T€ (Vorjahr 11T€)sowie den Forderungen aus der Bewirtschaftung über 333T€ (Vorjahr 12T€).

Im Geschäftsjahr betragen die sonstigen Vermögensgegenstände 161T€ (Vorjahr 100T€). Diese beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von 91T€ (Vorjahr 91T€).

Rechnungsabgrenzungsposten wurden in 2020 nicht gebildet (Vorjahr 25T€).

Sowohl die Forderungen als auch die Verbindlichkeiten sind, mit Ausnahme der Kautionen in Höhe von 8T€ (Vorjahr 169T€), innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 16T€ (Vorjahr 34T€) gebildet. Diese betreffen hauptsächlich Jahresabschluss und Prüfungskosten von 15T€ (Vorjahr 28T€)

Die in 2020 durchgeführten Neuakquisitionen wurden durch Bankkredite in Höhe von 1.419 T€ finanziert. Im Vorjahr lag keine Bankfinanzierung vor.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 1.708T€ (Vorjahr 3.287T€) resultieren im Wesentlichen aus der Rücknahme von Anteilen in Höhe von 1.438T€ (Vorjahr 3.228T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 60T€ (Vorjahr 174T€).

Die Zusammensetzung des Immobilienvermögens der Gesellschaft ergibt sich aus der Vermögensaufstellung in Abschnitt 7 des Anhangs.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ergab sich ein Net Asset Value (NAV) in Höhe von 29.469.963,74 € (Vorjahr 34.896T€).

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Insgesamt konnte die Gesellschaft Erträge in Höhe von 2.693 T€ (Vorjahr 3.155 T€) vereinnahmen. Die Erträge setzen sich aus Erträgen aus Sachwerten (Mieteinnahmen) in Höhe von 2.617 T€ (Vorjahr 2.923 T€), Erträgen aus Zinsen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 49 T€) und sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 76 T€ (Vorjahr 183 T€) zusammen.

Die Aufwendungen betreffen Zinsen aus Kreditaufnahmen in Höhe 11 T€ (Vorjahr 11 T€), Bewirtschaftungskosten der Immobilien in Höhe von 1.078 T€ (Vorjahr 1.472 T€), Verwaltungskosten in Höhe von 1.183 T€ (Vorjahr 1.074 T€), Verwahrstellenvergütung in Höhe von 17 T€ (Vorjahr 18 T€), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 11 T€) sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von 269 T€ (Vorjahr 573 T€). Die sonstigen Aufwendungen beinhalten vor allem Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 75 T€ (Vorjahr 97 T€), Haftungsvergütungen an Mitunternehmer über 61 T€ (Vorjahr 60 T€) und Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von 53 T€ (Vorjahr 14 T€).

Der ordentliche Nettoertrag der abgelaufenen Periode belief sich auf 119 T€ (Vorjahr -4 T€). Realisierte Verluste durch die Veräußerung von Immobilien fielen im Geschäftsjahr in Höhe von 5.564 T€ (Vorjahr -5 T€) an.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt somit -5.446 T€ (Vorjahr -9 T€).

Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt in 2020 2.895 T€ (Vorjahr -2.137 T€) und beinhaltet Erträgen aus der Neubewertung in Höhe von 6.206 T€ (Vorjahr 1.694 T€), Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von 3.268 T€ (Vorjahr 3.831 T€) sowie Abschreibungen auf die Anschaffungsnebenkosten über 43 T€ (Vorjahr 0 T€) zusammen.

Saldiert beläuft sich das Geschäftsjahresergebnis auf -2.551 T€ (Vorjahr -2.146 T€).

5. Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens-unverändert-von der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin Verifort Capital IV Komplementär GmbH, Tübingen, geführt.

6. Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Bei dem Wert pro Anteil ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Anleger jährlich eine Auszahlung i. H. v. bis zu 9,5 % erhalten hat. Der exakte Wert der individuellen Beteiligung kann dem persönlichen Kontoauszug und dessen Erläuterungen entnommen werden.

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Eingezahltes Kapital um bereits ausgezahlte Entnahmen reduziert Wert pro Anteil unter Berücksichtigung bereits ausgezahlter Entnahmen
2020 29.469.963,74 € 32.530.958,36 € 91 %
2019 34.895.747,34 € 35.549.989,49 € 98 %
2018 41.870.216,14 € 40.163.400,58 € 104 %
2017 48.691.135,86 € 45.985.765,09 € 106 %

Nachfolgend der Stand aller Beteiligten zum 31. Dezember 2020 der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG.

Eingezahltes Gesamtkapital Ausgezahlte Entnahmen zum 31.12.2020
43.816.729,80 € 11.285.771,44 €

7. Vermögensaufstellung gem. § 10 Abs. 1 KARBV

I. Immobilien

Kenngröße Kennzahl
Anzahl Objekte 7
VKW Stand 31.12.2020 16.842.991€
Summe Grundstücksgröße 52.748 m2
Summe Mietfläche 22.850 m2
Leerstandsfläche 3.606 m2
Durchschn. WALT2 in Jahren 5,01
Fremdfinanzierungsquote 8 %

2 Der WALT (weighted average lease term) gibt die durchschnittliche Restlaufzeit in Jahren aller Mietverträge des Objektes an, gewichtet nach den jeweiligen Nettokaltmieten der Mieter.

Immobilienbestand 31. Dezember 2020

Objekt Nutzungsart Baujahr/​Umbaujahr JNKM 31.12.2020 WALT Vermietungsfläche
in € in m2
Babenhausen Retail 2001/​ 2008 232.801,00 4,29 2.017,00
Chemnitz Mixed Use 1996 90.906,00 1,09 3.643,00
Espelkamp Retail 1994 78.000,00 11,00 1.022,00
Faßberg Residential 1964
Gommern Mixed Use 1994/​ 2012 157.187,00 4,12 2.552,00
Grimma Mixed Use 1996
Großalmerode Mixed Use 1978
Halberstadt Mixed Use 1995
Haldensleben Mixed Use 1993/​ 2014 429.904,00 7,28 5.511,00
Hameln Mixed Use 1990 130.053,00 4,87 1.335,00
Neubukow Mixed Use 1996/​2004-2007
Nordhausen Retail 1980/​ 1993/​ 1995 445.075,00 3,29 6.770,00
Reichenbach Mixed Use 1992
Unterlüß Retail 1989
1.563.926,00 5,01 22.850,00
Objekt Grundstück Leerstand Nutzungsausfallentgeltquote Höhe der geplanten Entwicklungsmaßnahmen während der geplanten Haltedauer Erläuterung
in m2 in m2 in €
Babenhausen 6.370,00 0,00 0 % 8.069,00 Instandhaltung
Chemnitz 6.158,00 2.411,00 0 % 238.772,00 Instandhaltung, Mieterausbau
Espelkamp 3.493,00 0,00 0 % 5.110,00 Instandhaltung
Faßberg
Gommern 6.186,00 586,00 0 % 177.758,00 Instandhaltung, Instandsetzung
Grimma
Großalmerode
Halberstadt
Haldensleben 12.896,00 170,00 6 % 99.287,00 Instandhaltung, Instandsetzung
Hameln 1.956,00 0,00 1 % 110.680,00 Instandhaltung, Instandsetzung
Neubukow
Nordhausen 15.689,00 439,00 5 % 60.463,00 Instandhaltung, Instandsetzung
Reichenbach
Unterlüß
52.748,00 3.606,00 3 % 700.139,00
Objekt Fremdfinanzierungsquote Kaufdatum Urkunde Summe der ANK nach KAGB Verkehrswert/​Bilanzwert Objekt nach KAGB 31.12.2019 ANK nach KAGB 31.12.2019
in € in € in €
Babenhausen 50 % 28.11.2019
Chemnitz 0 % 30.09.2010 2.580.000,00 4
Espelkamp 0 % 29.11.2011 930.000,00 4
Faßberg 30.06.2009 1.320.000,00 4
Gommern 0 % 20.05.2010 1.340.000,00 4
Grimma 18.11.2008 1.110.000,00 4
Großalmerode 26.05.2008 270.000,00 4
Halberstadt 14.12.2010 3.000.000,00 4
Haldensleben 0 % 28.08.2008 5.010.000,00
Hameln 0 % 16.06.2008 1.650.000,00 4
Neubukow 09.07.2009 1.500.000,00 4
Nordhausen 0 % 29.11.2011 5.470.000,00 4
Reichenbach 16.06.2008 2.630.000,00 4
Unterlüß 18.11.2009 530.000,00 4
8 % 0,00 27.340.000,00 0,00
Objekt Zugänge Objekte 31.12.2019 (Verkehrswert nach KAGB) Zugänge ANK Abgänge Objekte (Verkehrswert nach KAGB) Zeitwertänderungen3 Abschreibungen ANK
in € in € in € in € in €
Babenhausen 2.837.991,00 284.869,83 5.806,67 42.730,47
Chemnitz -1.738.125,98
Espelkamp -101.482,90
Faßberg 1.320.000,00 9.104,81
Gommern 366.483,39
Grimma 1.110.000,00 1.610.101,12
Großalmerode 270.000,00 839.646,76
Halberstadt 3.000.000,00 1.281.741,96
Haldensleben -4.601,96
Hameln -269.015,64
Neubukow 1.500.000,00 1.000.715,23
Nordhausen -1.154.801,22
Reichenbach 2.630.000,00 332.848,12
Unterlüß 530.000,00 93.349,83
2.837.991,00 284.869,83 10.360.000,00 2.271.770,19 42.730,47
Objekt Verkehrswert/​Bilanzwert Objekt nach KAGB 31.12.2020 ANK nach KAGB 31.12.2020
in € in €
Babenhausen 2.837.991,00 242.139,36
Chemnitz 800.000,00 4
Espelkamp 825.000,00 4
Faßberg 4
Gommern 1.700.000,00 4
Grimma 4
Großalmerode 4
Halberstadt 4
Haldensleben 5.000.000,00 4
Hameln 1.380.000,00 4
Neubukow 4
Nordhausen 4.300.000,00 4
Reichenbach 4
Unterlüß 4
16.842.991,00 242.139,36

3 Die Angaben in Bezug auf die Zeitwerte und Zeitwertveränderungen erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung – KARBV). Der tatsächliche Wert der jeweiligen Kommanditbeteiligung ist abhängig von den tatsächlich realisierten Veräußerungserlösen und Mieteinnahmen im Verhältnis zu den Anschaffungskosten.
4 Dieses Objekt wurde vor dem 21. Juli 2014 erworben. Die Anschaffungsnebenkosten werden deshalb nicht gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 KAGB gesondert ausgewiesen und abgeschrieben.

Immobilien-Transaktionen in 2020

Ankauf: 1 Objekt

Objekt Kaufdatum Urkunde N+L-Übergang Verkehrswert lt. Ankaufsgutachten JNKM
in € in €
Babenhausen 01.04.2020 3.480.000,00 232.801,00
Objekt Vermietungsfläche Grundstück Leerstand Leerstand Baujahr/​Umbaujahr Nutzungsart
in m2 in m2 in m2 in %
Babenhausen 2.017 6.370 0 0 2001/​2008 Retail

Verkauf: 7 Objekte

Objekt N+L-Übergang Ankauf Verkaufsdatum Urkunde
Faßberg 01.07.2009 23.10.2019
Grimma 09.12.2008 23.10.2019
Großalmerode 01.07.2008 10.06.2020
Halberstadt 01.01.2011 23.10.2019
Neubukow 01.09.2009 23.10.2019
Reichenbach 01.09.2008 20.05.2020
Unterlüß 17.12.2009 20.05.2020
Objekt N+L-Übergang Verkauf Verkehrswert 31.12.2019 Notarieller Verkaufspreis Vermietungsfläche
in € in € in m2
Faßberg 01.05.2020 1.320.000,00 1.320.000,00 2.615
Grimma 01.05.2020 1.110.000,00 1.110.000,00 3.866
Großalmerode 01.08.2020 270.000,00 320.000,00 876
Halberstadt 01.05.2020 3.000.000,00 3.000.000,00 6.690
Neubukow 01.05.2020 1.500.000,00 1.500.000,00 3.134
Reichenbach 01.10.2020 2.630.000,00 2.500.000,00 3.121
Unterlüß 01.10.2020 530.000,00 550.000,00 2.993

Das im Berichtsjahr 2020 angekaufte Objekt in Babenhausen wurde mit Fremdkapital finanziert. Der offene Darlehensbetrag belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.419 T€.

Erläuterungen zu den Verkehrswerten:

Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Der Verkehrswert wird dabei durch die Verhältnisse, die am Wertermittlungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, bestimmt und ist somit eine Größe, die nur zu diesem Stichtag Gültigkeit hat (Stichtagsbezogenheit). Der Sachverständige wird bei der Wertermittlung – unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren, hier vor allem Reinertrag, Lebensdauer und der bauliche Zustand der Immobilie – die Wertermittlung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren vornehmen und daraus den Verkehrswert ableiten.

Zum Bilanzstichtag waren sieben Objekte im Bestand.

Die Verkehrswerte haben sich im Berichtszeitraum, zusammengefasst auf Fondsebene, um 2.600 T€ (-18,06 %) gegenüber dem Vorjahr verringert.

Im Einzelnen haben sich die Verkehrswerte der Objekte in Chemnitz (-1.780 T€) und Nordhausen (-1.170 T€) erheblich und das Objekt in Haldensleben (-10 T€) geringfügig verschlechtert. Der Verkehrswert des Objektes in Gommern (360 T€) hat sich hingegen deutlich verbessert. Das Objekt in Babenhausen ging dem Fonds erst in 2020 zu und wurde daher zu den Anschaffungskosten bilanziert.

II. Übrige Vermögensgegenstände

Neben den bereits beschriebenen Immobilienbeständen verfügt die Gesellschaft über Beteiligungen in Höhe von 5.367 T€ (Vorjahr 4.701 T€), täglich verfügbare Bankguthaben in Höhe von 9.604 T€ (Vorjahr 6.202 T€), über Forderungen aus der Bewirtschaftung in Höhe von 333 T€ (Vorjahr 12 T€), über andere Forderungen in Höhe von 122 T€ (Vorjahr 11 T€) und über sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 161 T€ (Vorjahr 100 T€). Im Berichtseitraum 2020 besteht keine aktive Rechnungsabgrenzung (Vorjahr 25 T€).

8. Angaben der Käufe und Verkäufe

Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Immobilie in Babenhausen angekauft. Die hierzu angefallenen Kaufnebenkosten wurden aktiviert. Demgegenüber standen die Verkäufe der sieben Liegenschaften Faßberg, Grimma, Großalmerode, Halberstadt, Neubukow, Reichenbach und Unterlüß. Weitere Details sind der Vermögensaufstellung zu entnehmen. Für die Liegenschaften in Espelkamp und Hameln wurden im Mai 2020 Verkaufsverträge in Höhe von 825 T€ und l,4 Mio. € notarisiert. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten fand für das Objekt Hameln zum 1. Juni 2021 statt. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten für das Objekt Espelkamp erfolgte bis zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses noch nicht.

9. Verwendungsrechnung gem. § 24 Abs. 1 KARBV

1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.445.558,81 €
2. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten -5.445.558,81 €
3. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 €

10. Entwicklungsrechnung gem. § 24 Abs. 2 KARBV

Wert des Eigenkapitals zu Beginn des Wirtschaftsjahres 34.895.747,34
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen5 -2.020.531,84
3. Mittelzufluss netto -854.470,69
a. Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten 682.542,58
b. Mittelabfluss aus Gesellschafteraustritten -1.537.013,27
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -5.445.558,81
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.894.777,74
Wert des Eigenkapitals am Ende des Wirtschaftsjahres 29.469.963,74

5 Bei den Zwischenentnahmen handelt es sich um die prospektierten gewinnunabhängigen Entnahmen.

Die Komplementärin hat weder Einlagen geleistet noch ist sie am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt, sodass das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital keinerlei Anteile enthält, die auf die Komplementärin entfallen.

11. Eckdaten des Fonds

Im Fonds Verifort Capital IV GmbH & Co. KG sind mit Stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 1.600 Anleger mit insgesamt 438.167 Kommanditanteilen beteiligt. Ein Kommanditanteil beträgt hierbei 100 €.

12. Angaben zur Transparenz und Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote beträgt 7,88 %. Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung ist im Geschäftsjahr nicht angefallen. Für die Errechnung der Gesamtkostenquote werden sämtliche in der GuV unter »2. Aufwendungen« aufgeführten Posten herangezogen.

Transparenz

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und Dritte geleiteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine sogenannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Fonds an sie geleisteten Vergütungen.

13. Angaben gemäß § 7 Abs. 9 lit. c) KARBV

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Siehe Lagebericht Punkt »6. Sonstige Angaben«

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Siehe Lagebericht Punkt »6. Sonstige Angaben«

14. Angaben gemäß § 300 KAGB

Liquiditätsmanagement

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Rahmen des Risikocontrollings Liquiditätsmanagement-Prozesse implementiert, mit denen unter anderem eine Liquiditätsvorschau ermittelt wird.

Grundsätzlich sollten die monatlichen Erträge ausreichen, um die monatlichen Kosten zu tragen. Kosten sind Nebenkosten der jeweiligen Immobilien und Kosten des Fonds (z. B. Verwaltungsvergütung und Verwahrstellengebühr).

Die Liquiditätsvorschau gibt an, welche künftigen Zahlungen (Auszahlungen, Kreditzinsen oder Instandhaltungskosten) geplant sind und ob ausreichend Liquidität zur Verfügung steht. Sie ist ausreichend, wenn Liquidität für einen Zeitraum von über sechs Monaten vorhanden ist. Eine Warnung würde bei weniger als sechs Monaten erfolgen. Das Liquiditätsrisiko wurde als sehr gering eingestuft.

Im Geschäftsjahr gab es keine Änderungen der Regelungen zum Liquiditätsmanagement.

Unterrichtung über die Risikoprofile der Investmentvermögen

Zur Erfüllung sowohl der internen Anforderungen als auch der relevanten rechtlichen Bestimmungen verfügt die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH über einen fortlaufenden Risikomanagement-Prozess, in welchem Risiken identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden. Die Steuerung erfolgt dabei auf Basis der Risikostrategie, die sich aus der Geschäftsstrategie und den Investmentstrategien ableitet. In der Organisationsstruktur der Gesellschaft ist eine zentrale Einheit Risikomanagement implementiert, welche die Überwachung der für den Fonds oder die Gesellschaft bestehenden Risiken auf der operativen Ebene koordiniert und sicherstellt. Die zentrale Einheit unterstützt das Portfolio-Management bei der integrierten und systematischen Erfassung und Steuerung der relevanten Risiken wie Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationeller Risiken.

Dabei werden die relevanten Risiken von qualifizierten Mitarbeitern identifiziert und bewertet. Die Berichtsperioden sind der jeweiligen Art des Risikos angepasst. Dies ermöglicht eine übergreifende Risikoinventur mit kompetenter Steuerung der Einzelrisiken, aber auch die Berücksichtigung von Interdependenzen der unterschiedlichen Risikobereiche. Durch die enge Zusammenarbeit von Portfolio- und Risikomanagement kann möglichen prozessbedingten Fehlentwicklungen durch Anpassung der entscheidenden Prozesse zeitnah entgegengewirkt werden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Risikolimits überschritten. Die Ausfallrisiken sind aufgrund der guten Ratings der Banken als in Ordnung anzusehen.

Eine besondere Beachtung fanden im Berichtsjahr die Mietausfallrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Asset-, Portfolio- und Risikomanagement wurde die Entwicklung permanent überwacht und die Auswirkungen auf Ifd. Erträge sowie die Wertentwicklung durch geeignete Maßnahmen optimiert.

Für Informationen zu den einzelnen Risikoprofilen und dem Risikomanagementsystem wird auf den Risikobericht im Lagebericht verwiesen.

Angaben zum Leverage

Kreditaufnahmen sind bis zur Höhe von 60 % des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände möglich, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die Belastung von Vermögensgegenständen sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen auf Rechtsverhältnisse, die sich auf diese Sachwerte beziehen, sind bis zur Höhe von 60 % des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle zustimmt.

Derivate dürfen von der Gesellschaft gemäß den Anlagebedingungen nicht eingesetzt werden.

Leverage-Umfang nach Bruttomethode (Höchstmaß) 150,00
Leverage-Umfang nach Commitment-Methode (Höchstmaß) 150,00

Die Gesamthöhe des im Fonds eingesetzten Leverage zum 31. Dezember 2020 beträgt 1.419 T€.

15. Änderungen nach dem Geschäftsjahr

Im schriftlichen Umlaufverfahren haben die Gesellschafter mehrheitlich im Mai 2021 die Erweiterung des Gesellschaftsvertrags um Online Versammlungen beschlossen.

16. Nachtragsbericht

Ende Mai 2021 wurde der Kaufpreis der Liegenschaft in Hameln an den Fonds bezahlt. Übergang Nutzen und Lasten fand auf den 1. Juni 2021 statt.

Nach dem 31. Dezember 2020 wurden zusätzliche Maßnahmen durch staatliche Stellen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet. Die Dauer sowie die Auswirkungen der Pandemie und der staatlichen Maßnahmen sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht absehbar. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Auswirkungen auch die Liquidität der Gesellschaft betreffen und im Anschluss geeignete Maßnahmen im Liquiditätsmanagement ergriffen werden müssen.

 

Tübingen, 28. Juli 2021

Verifort Capital IV GmbH & Co. KG

Frank M. Huber, Geschäftsführer

Andreas Beckmann, Geschäftsführer

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Verifort Capital IV Komplementär GmbH

Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftstätigkeit

Die Fondsgesellschaft investiert als Anlageobjekte in Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, Forderungen mit grundpfandrechtlicher Unterlegung sowie Beteiligungs- und Grundstücksgesellschaften. Als geschlossener Immobilien-AIF beschäftigt sich die Gesellschaft mit dem An- und Verkauf vorstehend aufgeführter Objekte, mit dem Ziel diese innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren wieder zu veräußern. Während der Bewirtschaftungsphase werden die Immobilien bestmöglich vermietet und weiterentwickelt.

Das Jahr 2020 war ab dem zweiten Quartal wesentlich geprägt durch die Corona-Pandemie. Im Zuge dessen gab es im Verlauf des Jahres diverse Einschränkungen auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen, die auch die Mieter der Immobilien der Verifort Capital IV zum Teil erheblich trafen. Im Jahr 2020 erreichten uns insgesamt 23 Anfragen von Mietern, die sich auf eine Stundung beziehungsweise den Verzicht von Mietzahlungen bezogen. Die Gesellschaft hat hierbei in den meisten Fällen gegen Unterzeichnung entsprechender Prolongationsvereinbarungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mietern Lösungen gefunden. Insgesamt hat sich hierbei der Portfolioansatz der Gesellschaft mit unterschiedlichen Assetklassen aus Risikogesichtspunkten als vorteilhaft erwiesen. Während bei den Assetklassen Büroimmobilien und dem Gastronomie- sowie Hotelgewerbe sich auch mittel- und langfristig durch die Auswirkungen der Pandemie deutliche Veränderungen abzeichnen, sind Assetklassen wie Logistik und systemrelevanter Einzelhandel hiervon weniger betroffen.

Unverändert bleibt die seit einigen Jahren andauernde Situation auf den Kapitalmärkten mit weiterhin niedrigen Marktzinsen und einer hohen Dynamik im Immobilienmarkt. Aus diesem Grund schätzen wir die mittelfristige Entwicklung des deutschen Immobilienmarkts insgesamt positiv ein (vgl. hierzu Punkt »4. Prognosebericht«).

2. Tätigkeitsbericht

2.1. Tätigkeitsbericht der KVG

Mit Bestellungsvertrag vom 8./​10.Oktober 2019 wurde die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, München, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt 125 T€ (Vorjahr: 125 T€). Es besteht zum 31. Dezember 2020 eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.631 T€ (Vorjahr: 2.631 T€).

Die BaFin hat der KVG per 17. November 2014 eine Erlaubnis als KVG zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 KAGB erteilt. Mit Datum vom 28. Oktober 2016 hat die BaFin der KVG zudem die Erlaubnis zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, die in Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland sowie Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile investieren, erteilt. Mit Datum vom 10. Dezember 2018 hat die BaFin der KVG zudem die Erlaubnis zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, die in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, investieren, erteilt.

Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat für den Fonds Auslagerungen vorgenommen. Die Anlegerverwaltung, die Finanz- und Fondsbuchhaltung, Due Diligence bei Transaktionen sowie das Property Management wurden an die Verifort Capital Group GmbH, Tübingen, sowie das Asset Management des AIF an die Verifort Capital Asset Management GmbH, Tübingen, ausgelagert.

Das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG wurde an die XOLARIS GmbH, Konstanz, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, die interne Revision an die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main sowie den Informationsbeauftragten an die Rödl IT Secure, Nürnberg ausgelagert. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt.

Der Bestellungsvertrag mit dem Investmentvermögen ist befristet bis zum Ende des Kalendermonats, in welchem die Liquidation der Fondsgesellschaft beendet wird.

Die KVG haftet im Rahmen des Bestellungsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Die KVG haftet nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis.

2.2. Verwahrstelle

Als Verwahrstelle gemäß § 80 KAGB, ist die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg, mit Vertrag vom 21. August 2014 bestellt worden. Die Verwahrstelle übernimmt dabei insbesondere die Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände, die Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nichtverwahrfähigen Vermögensgegenständen, die Sicherstellung der Zahlungsströme des AIF sowie die Verwendung der Erträge, die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagebedingungen und die Erteilung der Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Geschäften.

Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, die ordentliche Kündigung kann von beiden Seiten grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

2.3. Anlageziele und -politik des Fonds

Die Verifort Capital IV GmbH & Co. KG hat sich innerhalb der deutschen Immobilienmärkte auf einen Nischenmarkt mit erhöhtem Ertragspotenzial spezialisiert. Das Geschäftsmodell besteht in der Erzielung von Einkünften zum Nutzen der Anleger durch den Erwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Immobilien. Die Fondsgesellschaft ist auch berechtigt, Anteile an Immobilien haltenden Objektgesellschaften zu erwerben, sofern damit mittelbar der Erwerb der von den Immobiliengesellschaften unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Immobilie(n) bezweckt wird.

Es dürfen nur in Deutschland gelegene Immobilien auf Grundlage eines aktuellen Verkehrswertgutachtens eines vereidigten oder anderweitig zertifizierten sowie der BaFin angezeigten Verkehrswertgutachters, und nur dann erworben werden, wenn der Kaufpreis zzgl. Kaufnebenkosten (Anwalts- und Notargebühren, Gutachtervergütungen, Makler-Courtagen, Grunderwerbsteuer und Kosten, soweit diese durch den Kauf entstehen) sowie zzgl. Mehrwertsteuer oder auch nicht abzugsfähiger Vorsteuer aller Immobilien 2.3.1. nicht über dem 12,5-fachen Wert der tatsächlich vorhandenen Jahresnettokaltmiete (Ist-Miete) liegt, wobei sich der vorstehend genannte Wert auf den Gesamtdurchschnitt bezieht. Innerhalb der Beschaffungsphase (Phase der erstmaligen Investition des eingeworbenen Fondsvermögens) werden etwaige Schwankungen in Bezug auf den vorstehend genannten Wert toleriert, sofern zum Ende der Investitionsphase der oben aufgeführte Gesamtdurchschnitt sichergestellt werden kann. Als Basis dessen können empirische Werte von bereits durchgeführten Vermögensanlagen der Verifort Capital Gruppe herangezogen werden oder 2.3.2. unter dem anhand des Gutachtens ermittelten Verkehrswertes liegt, wobei sich der vorstehend genannte Wert auf den Gesamtdurchschnitt bezieht. Innerhalb der Beschaffungsphase (Phase der erstmaligen Investition des eingeworbenen Fondsvermögens) werden etwaige Schwankungen in Bezug auf den vorstehend genannten Wert toleriert, sofern zum Ende der Investitionsphase der oben aufgeführte Gesamtdurchschnitt sichergestellt werden kann. Als Basis dessen können empirische Werte von bereits durchgeführten Vermögensanlagen der Verifort Capital Gruppe herangezogen werden.

Es dürfen keine Sanierungsobjekte mit hohem Reparatur- und Instandhaltungsstau erworben werden, bei denen eine Instandsetzung gemäß Gutachten den Kaufpreis um mehr als 50% erhöhen würde.

2.4. Entwicklung des Fonds

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Wertentwicklung der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG, unter Berücksichtigung des realisierten und nicht realisierten Ergebnisses, sowie den Entnahmen der Kommanditisten und dem Jahresergebnis -7,57 % betragen. Das Portfolio-Management konzentrierte sich auf den An- und Verkauf von Immobilien gemäß den Anlagebedingungen.

Warnhinweis:

Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Immobilienfonds zu.

2.6. Objektabgänge und- zugänge

Im Berichtsjahr 2020 wurden neun Immobilien veräußert und entsprechende Kaufverträge notariell beurkundet, wobei die Objekte Hameln und Espelkamp zum 31. Dezember 2020 noch im Bestand waren.

Standort Beurkundung N+L-Übergang Verkaufspreis
Espelkamp 2020 n/​a 825.000 €
Faßberg 2020 2020 1.320.000 €
Grimma 2020 2020 1.110.000 €
Großalmerode 2020 2020 320.000 €
Halberstadt 2020 2020 3.000.000 €
Hameln 2020 2021 1.380.000 €
Neubukow 2020 2020 1.500.000 €
Reichenbach 2020 2020 2.500.000 €
Unterlüß 2020 2020 550.000 €
Gesamt 12.505.000 €

Im Berichtsjahr 2020 fand der Nutzen-Lastenübergang für ein Ankaufsobjekt in Babenhausen statt. Der Kaufvertrag hierzu wurde in 2019 zu einem Kaufpreis von 2.838 T€ notariell beurkundet.

2.7. Vermietungssituation

Die Vermietungsquote der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG lag zum 31. Dezember 2020 bei 84,22 % bzw. 22.850 m2. Die Nutzungsausfallentgeltquote beträgt 3 %.

2.8. Leerstandkommentierung

Der Anteil des Leerstands/​der Optimierungsfläche im Fonds liegt bei 15,78 % bzw. 3.606 m2. Auf Objektebene werden die notwendigen Vermietungsmaßnahmen nach wie vor umfangreich betrieben. Die Vermarktungsresonanz bewegt sich im Rahmen und hat weiterhin einen konstanten Leerstandabbau zum Ziel.

2.9. Durchgeführte Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Im Berichtszeitraum betrugen die Kosten für die regulären Instandhaltungen sowie Schönheitsreparaturen 131 T€. Die Investitionen beliefen sich dabei auf 36 T€ (Vorjahr 526 T€). Die Kosten entsprechen insgesamt 0,57 % (Vorjahr 1,51 %) des NAV.

2.10. Liquidität

Der Fonds Verifort Capital IV GmbH & Co. KG verfügte zum 31. Dezember 2020 über Liquiditätsanlagen in Höhe von 9.604 T€. Der Anteil der Liquiditätsanlagen am NAV belief sich zum Stichtag auf 32,59 %. Die liquiden Mittel des Fonds waren zum Ende des Berichtszeitraums in Bankguthaben angelegt. Die liquiden Mittel sind für Immobilieninvestitionen sowie für kurzfristige Investitionen wie zum Beispiel Reparaturen vorgesehen. Daher werden die liquiden Mittel nur auf kurzfristiger Basis angelegt.

Zu weiteren Ausführungen zum Thema Liquidität verweisen wir auf den Anhang.

2.11. Risiken

Bezüglich der Risiken der Gesellschaft verweisen wir auf den Abschnitt 5 im Lagebericht. Angaben zum Risikoprofil und die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft eingesetzten Systeme sind dem Anhang unter Abschnitt 14 zu entnehmen.

3. Wirtschaftsbericht

3.1. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren des Fonds

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Steuerung des Fonds verwendet das Portfolio-Management im Wesentlichen Steuerungsgrößen, die sich aus der Entwicklung der Verkehrswerte, des NAVs, der Liquidität, der Investitionsquote sowie den Ausschüttungen ableiten.

Weitere Erläuterungen sind im Rahmen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss sowie im Anhang und im Lagebericht aufgeführt.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zieht das Portfolio-Management im Wesentlichen Faktoren heran, die aus der Objektsicherheit, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekten abgeleitet werden.

Die technische und bauliche Sicherheit der Objekte sind wesentliche Kriterien beim Erwerb und der Bewirtschaftung von Objekten. Aus diesem Grund werden regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchgeführt und dokumentiert, um mögliche Risiken zu erkennen, zu steuern und entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Die Überprüfung vorhandener Unterlagen zur Immobilie sowie ein Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung sind die Grundlage. Bei der Begehung werden die wichtigsten Merkmale des Grundstücks, des Gebäudes und der Außenanlagen in Wort und Bild dokumentiert.

3.2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Fonds Verifort Capital IV GmbH & Co. KG wurde die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH mit Sitz in München bestellt. Die Aufgabe der Verwahrstelle gem. §§ 80 ff. KAGB für den geschlossenen AIF nimmt die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg wahr. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH und die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.

Vertrag Dauer Kündigungsfrist
Bestellungsvertrag ADREALIS Service KVG unbestimmte Zeit Fondsgesellschaft: drei Monate zum Ende des Kalenderquartals Fondsverwalter: angemessene Zeit zur Bestellung eines neuen Verwalters, mind. sechs Monate
Verwahrstellenvertrag unbestimmte Zeit jeweils drei Monate zum Ende des Kalenderjahres

3.3. Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten im Berichtsjahr betrugen 1.183 T€ (Vorjahr 1.074 T€). Bezogen auf den Net Asset Value (NAV) zum 31. Dezember 2020 entspricht dies 4,01% (Vorjahr 3,08 %).

3.4. Ertragslage

Die Erträge aus Sachwerten sind im Berichtsjahr nach Veränderungen im Immobilienbestand von 2.923 T€ um 306 T€ auf 2.617 T€ gesunken. Im Jahr 2020 wurden keine Zinsen und ähnliche Erträge (Vorjahr 49 T€) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 183 T€ um 107 T€ auf 76 T€ gesunken.

Die Summe der Aufwendungen hat sich von 3.159 T€ um 585T€ auf 2.574 T€ verringert. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Bewirtschaftungskosten um 394 T€ auf 1.078 T€ sowie dem Rückgang der sonstigen Aufwendungen um 304 T€ auf 573 T€.

Im Berichtsjahr waren Verluste aus Immobilienveräußerungen in Höhe von 5.564 T€ zu verzeichnen (Vorjahr 5 T€ Verlust).

Als Ergebnis dieser Veränderungen ergibt sich ein realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -5.446 T€ (Vorjahr -9 T€). Des Weiteren verweisen wir auf die Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei den Immobilien ergaben sich aufgrund der erstellten Wertgutachten Erträge aus der Neubewertung in Höhe von 6.206 T€ (Vorjahr 1.694 T€). Bei der Beteiligung war ein Wertanstieg in Höhe von 666 T€ zu verzeichnen. Demgegenüber standen Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von 3.268 T€ (Vorjahr 3.831). Außerdem ergaben sich Abschreibungen auf Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 43 T€ (Vorjahr 0 T€). Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich somit auf 2.895 T€ (Vorjahr -2.137 T€).

Insgesamt ergibt sich dadurch im Berichtsjahr ein Ergebnis in Höhe von -2.551 T€ (Vorjahr -2.146 T€) und somit ein Ergebnisrückgang um 405 T€ im Vergleich zum Vorjahr.

3.5. Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt 32.673 T€ (Vorjahr 38.391 T€) und beinhaltet im Wesentlichen als Sachanlagen ausgewiesene Immobilien und Beteiligungen der Gesellschaft sowie Bankguthaben der Gesellschaft. Die Bilanzsumme liegt um 5.718 T€ unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Immobilienabwertungen zurückzuführen.

Bewertet zu Verkehrswerten beträgt das Vermögen in Immobilien inklusive Anschaffungsnebenkosten und Beteiligungen 22.452 T€ (Vorjahr 32.041 T€). Dieser Betrag beinhaltet in Höhe von 4.500 T€ nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung (Vorjahr 7.395 T€ Verlust).

3.6. Finanzlage

Die Finanzierung des Vermögens der Gesellschaft erfolgt in Höhe von 29.470 T€ (Vorjahr 34.896 T€) durch Eigenkapital und in Höhe von 1.419 T€ (Vorjahr 0 T€) durch Kredite. Außerdem bestehen Rückstellungen in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 34 T€) sowie Verbindlichkeiten, davon in Höhe von 270 T€

(Vorjahr 59 T€) aus anderen Lieferungen und Leistungen, in Höhe von 1.438 T€ (Vorjahr 3.228 T€) aus der Rücknahme von Anteilen und aus sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 60 T€ (Vorjahr 174 T€). Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt damit 90,20 % (Vorjahr 90,90 %).

3.7. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Objekte in Espelkamp, Faßberg, Grimma, Großalmerode, Halberstadt, Hameln, Neubukow, Reichenbach und Unterlüß veräußert. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten vom Objekt in Hameln fand im Juni 2021 statt. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten für das Objekt in Espelkamp wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 erfolgen. Die kaufvertraglich beurkundeten Kaufpreise lagen bei 12.505 T€. Angekauft wurde eine Immobilie in Babenhausen im Wert von 2.838 T€.

Per 31. Dezember 2020 verfügte der Fonds über Liquiditätsanlagen in Höhe von 9.604 T€ (Vorjahr 6.202 T€). Diese Liquidität ist ausreichend um geplante Maßnahmen im Asset Management sowie die Auszahlung von Entnahmen und an ausgeschiedene Anleger zu erfüllen.

Der Immobilienmarkt in Deutschland wurde wie die meisten anderen Branchen im Jahr 2020 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wesentlich geprägt. Insgesamt hat sich hierbei die Investmentstrategie der Gesellschaft, in unterschiedliche Assetklassen zu investieren, als vorteilhaft erwiesen. Während sich pandemiebedingt bei Büroimmobilien, Gastronomie- sowie Hotelgewerbe mittel- und langfristig deutliche Veränderungen abzeichnen, sind Assetklassen wie systemrelevanter Einzelhandel hiervon weniger betroffen.

4. Prognosebericht

Die Entwicklung der Gesellschaft beurteilen wir insgesamt positiv, wenngleich verhalten optimistisch.

Mit Blick auf ein adäquates Chance-Risiko-Verhältnis und ein unverändert niedriges Zinsniveau mit entsprechend hoher, verfügbarer Liquidität, dürfte die Nachfrage nach Immobilieninvestments weiterhin steigen. Insbesondere Portfolien mit stabilen Cash-Flows, breiter Diversifizierung und attraktiven Renditepotential stehen im Fokus der Investoren. Die durch die Pandemie weiter in den Vordergrund gerückten Aspekte wie Digitalisierung, ESG und ein stärkeres Interesse an privaten Marktanlagen werden den gesamten Immobiliensektor nachhaltig prägen. Der inländische Immobilienmarkt wird aufgrund seiner Solidität weiterhin für internationale Investoren attraktiv bleiben. Im Bereich der Gewerbeimmobilien ist das Transaktionsvolumen gegenüber dem Rekordjahr 2019 pandemiebedingt um etwa 20 Prozent zurückgegangen. Der zweite Lockdown in den letzten Wochen des Jahres 2020 hat dazu geführt, dass die Bewirtschaftung der Immobilien zum Jahresende erschwert wurde. In besonders von der Pandemie betroffenen Branchen, wie Touristik, Hotel, Gastronomie und stationärem Einzelhandel werden die gesamten Auswirkungen erst mittelfristig zum Tragen kommen. Logistik, Gewerbe, Lebensmitteleinzelhandel sowie Flächen mit öffentlich-rechtlicher Mieterstruktur und zukunftstragender Infrastruktur, bleiben weiterhin attraktiv.

Das Jahr 2021 wird nach dem bisherigen Stand weiterhin von den Auswirkungen der Pandemie geprägt sein. Die Gesellschaft ist sowohl im Bereich der Assetklassen, des Mietermixes als auch der regionalen Streuung breit diversifiziert. Wir gehen deshalb für das Geschäftsjahr 2021 von einer stabilen Geschäftsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr aus. Voraussetzung hierfür ist, dass ab dem dritten Quartal durch den Fortschritt der Impfungen, die behördlichen Einschränkungen weitgehend zurückgenommen werden und es zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft kommt.

Aufgrund der genannten Effekte und unvorhersehbaren Einflussfaktoren kann eine verlässliche quantitative Prognose des Ergebnisses für das Jahr 2021 nicht gegeben werden.

In der derzeitigen Pandemie besteht darüber hinaus das Risiko, dass es zu krankheitsbedingten personellen Ausfällen kommt, die die ordnungsgemäße Verwaltung des Fonds beeinträchtigen und hierdurch dem Fonds (z. B. durch Fristversäumnisse o. ä.) Schäden entstehen, die sich wertmindernd auf das Fondsvermögen auswirken können.

Unverändert gehen wir davon aus, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage sein wird auch in 2021 Ihren Zahlungsverpflichtungen termin- und fristgerecht nachzukommen.

5. Risikobericht

Zur Erfüllung sowohl der internen Anforderungen als auch der relevanten rechtlichen Bestimmungen verfügt die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH über einen fortlaufenden Risikomanagement-Prozess, in welchem Risiken identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden. Die Steuerung erfolgt dabei auf Basis der Risikostrategie, die sich aus der Geschäftsstrategie und den Investmentstrategien ableitet. In der Organisationsstruktur der Gesellschaft ist eine zentrale Einheit Risikomanagement implementiert, welche die Überwachung der für den Fonds oder die Gesellschaft bestehenden Risiken auf der operativen Ebene koordiniert und sicherstellt. Die zentrale Einheit unterstützt das Portfolio-Management bei der integrierten und systematischen Erfassung und Steuerung der relevanten Risiken wie Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationeller Risiken. Dabei werden die relevanten Risiken von qualifizierten Mitarbeitern identifiziert und bewertet. Die Berichtsperioden sind der jeweiligen Art des Risikos angepasst. Dies ermöglicht eine übergreifende Risikoinventur mit kompetenter Steuerung der Einzelrisiken, aber auch die Berücksichtigung von Interdependenzen der unterschiedlichen Risikobereiche. Durch die enge Zusammenarbeit von Portfolio- und Risikomanagement kann möglichen prozessbedingten Fehlentwicklungen durch Anpassung der entscheidenden Prozesse zeitnah entgegengewirkt werden.

5.1. Adressenausfallrisiken

Geschäftsverbindungen bestanden im Geschäftsjahr bei drei Kreditinstituten, der Kreissparkasse Tübingen, der Landesbank Baden-Würtemberg und der Areal Bank, deren Durchschnittsbonität durchgängig zwischen Aaa und BBB+ lag. Bezüglich der Mieter erfolgt ein regelmäßiges Monitoring.

5.2. Marktpreisrisiken

Es wird eine breite geografische und sektorale Streuung des Immobilienportfolios angestrebt, um so durch Diversifikationseffekte das Risiko gering zu halten. Investitionszielland des Immobilienportfolios ist Deutschland. Hinsichtlich der Sektorenstruktur beträgt der Anteil der Einzelhandelsobjekte gemessen an der Jahresnettokaltmiete 48 % und die gemischt-genutzten Immobilien einen Anteil von 52 %.

Zinsänderungsrisiken:

Zinsänderungsrisiken betreffen z. B. Fremdfinanzierungen bei auslaufenden Zinsbindungen. Der Fonds Verifort Capital IV GmbH & Co. KG hat eine Fremdfinanzierung mit fester Zinsbindung für den Kauf des Objektes in Babenhausen getätigt. Bei der Ertragsgenerierung aus Mieteinnahmen spielt das Zinsänderungsrisiko keine Rolle. In Bezug auf eine mögliche Veräußerung von Immobilien ist das allgemeine Zinsniveau zwar grundsätzlich ein Faktor, dieser wird jedoch momentan eher als nachrangig betrachtet, da lediglich eine drastische Änderung des Zinsniveaus als Risikofaktor angesehen wird. Hiervon wird derzeit nicht ausgegangen.

Währungsrisiken:

Währungsrisiken sind nicht vorhanden. Der Fonds investiert und finanziert sich ausschließlich in Euro.

5.3. Liquiditätsrisiken

Für den Fonds Verifort Capital IV GmbH & Co. KG dürfen mit dem Investment in Immobilien im Wesentlichen Vermögensgegenstände erworben werden, die an keiner Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist grundsätzlich mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann. Dem Risiko, den Rücknahme- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können, wird durch ein regelmäßiges Controlling begegnet. Die Liquiditätsvorschau wird monatlich ermittelt, berichtet und mit einem Sollwert verglichen. Die Steuerung der Liquidität erfolgt durch das Portfolio-Management. Liquiditätsrisiken aufgrund von Fremdfinanzierungen bestehen nicht. Der Fonds Verifort Capital IV GmbH & Co. KG verfügte zum 31. Dezember 2020 über Liquiditätsanlagen in Höhe von 9.604 T€. Die liquiden Mittel des Fonds waren zum Ende des Berichtszeitraums in Bankguthaben angelegt. Zusätzliche Liquiditätsrisiken können sich generell aus den staatlichen Lockdown-Maßnahmen der Bundes- und jeweiligen Länderregierung ergeben. Die Fondsgesellschaft hat in 13 verschiedene Objekte investiert, die in überwiegend Einzelhandels- und Büroflächen vermieten und insofern Mietausfälle durch eine gute Risikomischung reduzieren. Insofern ist die Gesellschaft durch Mietausfälle nur geringfügig betroffen.

5.4. Operationelle Risiken

Die Verwaltung eines Fonds unterliegt grundsätzlich operationellen (betrieblichen) Risiken. Sofern sich operationelle Risiken realisieren und weder den Verwalter noch die vom ihm beauftragten Dienstleister ein Verschulden trifft (z. B. bei höherer Gewalt), hätte der Fonds möglicherweise die Nachteile zu tragen. Die Prozesse der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH sowie von deren Dienstleistern sind darauf ausgelegt, dass operationelle Risiken so weit als möglich vermieden werden. Im Berichtszeitraum waren keine nennenswerten operationellen Risiken im Fonds zu verzeichnen. Das Outsourcing der Anlegerverwaltung, der Objektverwaltung und der Fondsbuchhaltung erfolgte nur an erfahrene Partner.

5.5. Risiken durch Pandemien

Seit März 2020 ist das gesamte Bundesgebiet von den Auswirkungen der weltweiten Corona Pandemie betroffen. Hierdurch kann es generell zu Liquiditätsausfällen der Immobilien kommen. Hierdurch könnte es zu einer Umbewertung des gesamten Immobilienmarktes kommen mit der Folge, dass sich die Verkehrswerte des Immobilienbestandes verschlechtern würden. Liquiditätsausfälle könnten auch die Folge haben, dass aufgenommene Darlehen der Fondsgesellschaft nicht zurückgezahlt werden können. Im extremen Fall könnte dies auch den Totalverlust der Anlage zur Folge haben.

Die Gesellschaft hatte jedoch zum Bilanzstichtag nur geringfügige negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da Mieteinnahmen und Liquidität nahezu stabil waren, und die Verkehrswerte sich im Gesamten nur geringfügig reduziert haben.

S.6. Maximales Risiko

Ungeachtet dieser Einschätzung können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben. Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert auftreten. Dadurch können sich Risikofolgen über die Summe der Auswirkungen der einzelnen Risiken hinaus verstärken, woraus sich besonders nachteilige Effekte ergeben können. Die Realisierung einzelner oder mehrerer Risiken kann zur Insolvenz der Gesellschaft, bis hin zum Totalverlust der Beteiligung führen.

6. Sonstige Angaben

6.1. Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gemäß § 37 Abs. 1 KAGB legen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion bzw. mit gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter ein Vergütungssystem fest, das mit dem Risikomanagement- und Anreizsystem der Gesellschaft vereinbar ist.

Die als Risikoträger identifizierten Personen und Personengruppen erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Variable Vergütungen werden an diese Personengruppen nicht gewährt.

Im Geschäftsjahr 2020 waren bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH durchschnittlich insgesamt sieben Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl wurde entsprechend § 285 Nr. 7 HGB unter Einschluss der Geschäftsführung ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2020 zahlte die ADREALIS an ihre Mitarbeiter folgende Vergütung:

Gesamt Führungskräfte Andere Risk-Taker
Fixe Vergütung 720.963,30 € 471.677,63 € 0,00 €
Variable Vergütung 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Gesamtvergütung 720.963,30 € 471.677,63 € 0,00 €

Diese Angaben betreffen die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH gesamt. Diese angegebenen Beträge sind keine Kosten, die der Fonds zu tragen hat. Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme im Berichtszeitraum.

6.2. Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

1. Gesellschaft keine Änderung
2. Verwahrstelle keine Änderung
3. Abschlussprüfer keine Änderung
4. AAB/​BAB/​Verkaufsprospekt keine Änderung
5. Anlagestrategie keine Änderung
6. Anlageziel keine Änderung
7. Risiken keine Änderung
8. Auslagerung keine Änderung
9. Leverage keine Änderung
10. Bewertungsverfahren keine Änderung
11. Sonstige Sachverhalte den AIF betreffend keine Änderung

6.3. Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsmanagement wird im Anhang im Abschnitt 14 erläutert.

 

Tübingen, 28. Juli 2021

Verifort Capital IV GmbH & Co. KG

Frank M. Huber, Geschäftsführer

Andreas Beckmann, Geschäftsführer

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Verifort Capital IV Komplementär GmbH

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
AN DIE VERIFORT CAPITAL IV GMBH & CO.KG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts« unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) »Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information« (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten« unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) »Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information« (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Köln, 30. Juli 2021

Mazurs GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Erik Barndt, Wirtschaftsprüfer

Ralf Engelshove, Wirtschaftsprüfer

Bilanzeid

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Verifort Capital IV GmbH & Co. KG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Tübingen, 28. Juli 2021

Verifort Capital IV GmbH & Co. KG

Frank M. Huber, Geschäftsführer

Andreas Beckmann, Geschäftsführer

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Verifort Capital IV Komplementär GmbH

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