Geld verbrannt – Panarubber 17 GmbH & Co. KG

Panarubber 17 GmbH & Co. KG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ zum 31. Dezember 2020

Panarubber 17 GmbH & Co. KG

Düsseldorf

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.890.342,50 6.867.209,50
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 107.663,49 149.380,29
2. Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten 1.000,00 12.475,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.274,55 1.948,87
109.938,04 163.804,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 31.652,19
7.000.280,54 7.062.665,85

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 1.211,25 1.292,78
II. Kapitalanteile Kommanditisten 6.952.120,70 6.976.840,77
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 25.423,00 19.963,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.661,57 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 1.661,57 (Euro 0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1.990,28
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 (Euro 1.990,28)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.114,02 60.829,02
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 18.114,02 (Euro 60.829,02)
4. sonstige Verbindlichkeiten 1.750,00 1.750,00
21.525,59 64.569,30
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 1.750,00 (Euro 1.750,00)
7.000.280,54 7.062.665,85

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Panarubber 17 GmbH & Co. KG

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 237,45 128,00
b) Werbe- und Reisekosten 103,50 0,00
c) verschiedene betriebliche Kosten 45.364,48 77.670,10
d) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 4.596,17 0,00
50.301,60 77.798,10
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 15,00
3. Ergebnis nach Steuern 50.301,60- 77.783,10-
4. Jahresfehlbetrag 50.301,60 77.783,10
5. Belastung auf Kapitalkonten 50.301,60 77.783,10
6. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Panarubber 17 GmbH & Co KG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend kommen die Rechnungslegungsvorschriften des Vermögensanlagengesetzes zur Anwendung, da es sich bei der Gesellschaft um eine Emittentin nach Vermögensanlagengesetz handelt.

Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt.

2. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Panarubber 17 GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Düsseldorf
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Düsseldorf
Register-Nr.: 24044 HRA

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen.

Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden.

4. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Der ausgewiesene Buchwert des Anlagevermögens betrifft den erworbenen Baumbestand zum Bilanzstichtag. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage 4) dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen auf Umsatzsteuerforderungen des Jahres 2020.

Liquide Mittel

Das ausgewiesene Bankguthaben wird in EURO geführt.

Eigenkapital

Das Komplementärkapital in Höhe von € 12.750,00 ist vollständig eingezahlt.

Das Kommanditkapital in Höhe von € 8.504.250,00 (Vorjahr: € 8.478.750,00) ist vollständig eingezahlt bzw. eingefordert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf die Kosten der Jahresabschlusserstellung, der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die Rückstellungen beinhalten ausschließlich die diesbezüglich anfallenden Beträge.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen € 1.661,57.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses beglichen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weisen die Salden der Verrechnungskonten gegenüber anderen Gesellschaften der Timberfarm-Gruppe aus.

5. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Die Timberfarm Verwaltungs-GmbH ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin und mit einer Einlage in Höhe von € 12.750,00 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

Gründungskommanditistin der Gesellschaft ist die CONTEX MITTELSTANDS-BETEILIGUNGEN AG (HRB 7887, AG Mannheim), Mannheim. Die im Handelsregister eingetragene Kommanditeinlage beträgt € 850.425,00.

Die CONTEX verwaltet die übrigen Kommanditanteile treuhänderisch.

Alleinvertretungsberechtigt ist die Timberfarm Verwaltungs-GmbH.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Timberfarm Verwaltungs-GmbH, ist Herr Maximilian Breidenstein. Der Geschäftsführer ist zur alleinigen Vertretung der Timberfarm Verwaltungs-GmbH befugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres

Am 12.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den globalen COVID-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung begann in Europa die sogenannte „3. Welle“ der Pandemie mit weiterhin erheblichen Einschränkungen auf das öffentliche Leben. Wesentliche Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf sehen wir derzeit hieraus nicht.

 

Timberfarm Verwaltungs-GmbH

gez. Maximilian Breidenstein

ANLAGENSPIEGEL

Panarubber 17 GmbH & Co. KG

Düsseldorf

Buchwert 01.01.2020 Zugänge Abgänge
Euro Euro Euro
Anlagevermögen
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.867.209,50 23.133,00 0,00
Summe Sachanlagen 6.867.209,50 23.133,00 0,00
Summe Anlagevermögen 6.867.209,50 23.133,00 0,00
Umbuchungen Abschreibungen Zuschreibungen Buchwert 31.12.2020
Euro Euro Euro Euro
Anlagevermögen
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 6.890.342,50
Summe Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 6.890.342,50
Summe Anlagevermögen 0,00 0,00 0,00 6.890.342,50

Lagebericht

PANARUBBER 17 GmbH & Co. KG, Düsseldorf

Grundlagen des Unternehmens

a. Geschäftsmodell

Die Panarubber 17 GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2016 als geschlossenes Beteiligungsmodell gegründet. Die Gesellschaft ist Emittentin im Sinne des Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG). Es werden bis zu 2.000 Kommanditanteile zu je EUR 4.250 bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 8.500.000 ausgegeben.

Das Anlageziel der Panarubber 17 GmbH & Co. KG besteht darin, das eingeworbene Kommanditkapital in die nachhaltige Kautschukproduktion zu investieren, so dass die Emittentin und der Anleger durch den Erwerb und den Betrieb einer nach anerkannten agrar- und forstwirtschaftlichen Regeln bewirtschafteten Kautschukplantage an den Erlösen aus den Ernten von Naturkautschuk und Kautschukholz partizipieren. Um diese Anlageziele zu erreichen, beabsichtigt die Panarubber 17 GmbH & Co. KG den Erwerb von 110.000 Kautschukbäumen inklusive der Pacht während mindestens 15 Jahren für den Grund und Boden, auf dem die Kautschukbäume stehen. Der Kautschukbaumbestand wurde vorgängig vom panamaischen Agrar- und Forstunternehmen TIMBERFARM SA auf einer Plantagenfläche von 200 Hektar in Panama gepflanzt und aufgeforstet. Die Panarubber 17 GmbH & Co. KG beabsichtigt den zu erwerbenden Kautschukbaumbestand während einer 15-jährigen Umtriebszeit im Rahmen einer professionellen Bewirtschaftung so zu entwickeln, dass der höchstmögliche Kautschukertrag, die bestmögliche Holzqualität und das größtmögliche Holzvolumen plangemäß erzielt wird. In der Folge sollen durch die Verwertung und Veräußerung des geernteten Naturkautschuks während der 15-jährigen Umtriebszeit und die Verwertung und Veräußerung des geschlagenen Kautschukholzes am Ende der 15-jährigen Umtriebszeit attraktive wirtschaftliche Erlöse resultieren und dadurch das Anlageziel für das eingeworbene Kommanditkapital erreicht werden.

b. Forschung und Entwicklung

Die Panarubber 17 GmbH & Co. KG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht.

2 Wirtschaftsbericht

a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2020 betrug schätzungsweise -3,5 %1. Für das Jahr 2021 wird mit einem abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum 2 des weltweiten BIP von + 5,5 % prognostiziert.2

Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2020 sank der Kautschukverbrauch um 8 %, wobei der Anteil Naturkautschuk um 8,1 % nachgab und der Anteil synthetischen Kautschuks um 7,9 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2021 auf 28,39 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahr 2021 ca. 113,41 Mio. Tonnen, resp. rund 47,2 % betragen. Der Rückgang des Kautschukverbrauchs 2020 ist durch die weltweite Corona Pandemie zu begründen. Für 2021 rechnet der IWF mit einem nur minimal geringeren (-1,4 %) Kautschukbedarf als noch vor der Corona Pandemie in 20193.

Kautschukplantagen produzieren je Hektar rund 700 m3 verwertbares Nutzholz, welches nach Abschluss der Kautschukerntephase der Holzindustrie zugeführt wird. Die globale Holzindustrie verarbeitet derzeit rund 1.900 Millionen m3 Holz. Gemäß FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) nimmt der Verbrauch jährlich um bis zu 2,5 % zu. Die Entwicklung der Holzpreise reagiert schnell auf Veränderungen in der Weltwirtschaft, ist jedoch in ihrer Tendenz seit 2009 positiv. Gegenüber Mitte 2019 haben sich die Kautschukholzpreise bis in das dritte Quartal positiv verändert und sind im Schnitt um 10,26 % gestiegen4. Bis zum Februar 2021 stiegen die Kautschukholzpreise erneut um weitere 15,38 %5. Rund 50 % der Holznachfrage entsteht in den USA und Europa, gefolgt Asien, allen voran China sowie Lateinamerika.

b. Geschäftsverlauf und Lage

Die PANARUBBER 17 GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftstätigkeit am 26. Juli 2016 begonnen. Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage wurde am 22.12.2016 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und am 28.12.2016 veröffentlicht. Die Vermögensanlagen wurden bis zum 31.12.2020 in Höhe von EUR 8.504.250 gezeichnet.

Plangemäß wurden in der Aufzuchtphase der Kautschukbaumbestände (innerhalb der ersten vier bis sechs Jahre nach der Anpflanzung) im Geschäftsjahr 2020 keine Umsatzerlöse mit Kautschuk oder Holz erzielt.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 vielen sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 50.302 im Wesentlichen Kosten im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft und Kosten für die die Rechts- und Steuerberatung an.

Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 50.302 fallen Ertragsteuern nicht an.

Finanzlage

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 rund EUR 6.953.332. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 50.302. Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 99,3 %.

Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 1.662. Die Finanzierung erfolgt über die eingeworbenen Einlagen der Kommanditisten. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurden Kommanditanteile im Wert von EUR 8.504.250,00 gezeichnet.

Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr überwiegend im Zusammenhang mit Rechtsberatungskosten sowie mit der Erfüllung handelsrechtlicher- und steuerrechtlicher Verpflichtungen der Gesellschaft getätigt.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf rund EUR 7.000.281.

Die Aktivseite zeigt im Wesentlichen die mit den Einzahlungen der Kommanditisten erworbenen Kautschukbaumbestände.

Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages Rückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber.

C. Finanzielle Leistungsindikatoren

In der Phase der Aufzucht der Kautschukbaumbestände wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert.

Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 50.302 für das Geschäftsjahr im Plan.

d. Gesamtaussage

Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung des Ergebnisses entspricht der Planung.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen.

Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber.

3 Prognosebericht

Der Markt für Naturkautschuk wird, getrieben durch steigende Nachfrage der Automobil- und Reifenindustrie aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs und den weltweit wachsenden Transportbedürfnissen, auch in der Zukunft weiter wachsen. Gemäß dem IWF (Internationaler Währungsfonds) wird der Kautschukverbrauch in den nächsten neun Jahren auf rund 35,1 Mio. t um rd. 22 % zulegen.

Zudem ist ein gesellschaftlicher Trend zur Nachfrage hochwertiger Naturhölzer zu verzeichnen. Um die Nachfrage nach Holz aus den unzähligen holzverarbeitenden Industrien (Bau, Möbel, Papier, Energie usw.) decken zu können, genügt vielerorts eine effiziente Forstwirtschaft in den bestehenden Wäldern nicht mehr und speziell angelegte Waldplantagen übernehmen einen Teil der Holzproduktion. Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren.

In den Jahren 2017 bis 2020 sind aufgrund der Kosten der Eigenkapitalvermittlung und der Aufzucht der Kautschukbaumbestände negative Geschäftsergebnisse geplant. Mit Eintritt in die Erntephase werden planungsgemäß bis zur Beendigung des Projektes im Jahr 2031 positive Ergebnisse erwirtschaftet. In allen Perioden wird mit einem positiven Cash-Flow gerechnet.

Bis zum Eintritt in die Erntephase rechnen wir mit höchstens geringen Auswirkungen durch die COVID-19-Krise auf die Holz- und Kautschukpreise.

4 Chancen- und Risikobericht

Die Marktchancen im Bereich der Kautschukindustrie sind weiterhin gut. Der Wachstumstrend in der Automobil- und Reifenindustrie erscheint weiterhin stabil. Das steigende Bewusstsein unserer Gesellschaft in Bezug auf die begrenzte Verfügbarkeit anderer, nicht erneuerbarer Bau- und Werkstoffe führt außerdem dazu, dass die Nachfrage nach Holzprodukten überdurchschnittlich zunimmt.

Das niedrige Zinsniveau wirkt sich positiv auf die Bereitschaft zur Investition in alternative Anlageformen aus.

Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Preise für Naturkautschuk und Kautschukholz. Hierdurch könnte die erwartete Rendite der Anleger geringer ausfallen als geplant.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.

5 Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnIG

Im Geschäftsjahr 2020 hat die PANARUBBER 17 GmbH & Co. KG EUR 5.000,00 als feste Vergütung an die Komplementärin Timberfarm Verwaltungs-GmbH aufgewendet. Es handelt sich dabei um die jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von EUR 5.000,00 gemäß Ziffer 6.4 des Gesellschaftsvertrages. Zudem wurden EUR 13.600,00 an die Treuhänderin Contex Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft, Mannheim, gezahlt. Dabei handelt es sich um die laufende Treuhandgebühr des Geschäftsjahres 2020. Weiterhin wurde an die Timberfarm GmbH (HRB 67248 mit Sitz in Düsseldorf) als Alleingesellschafterin der Timberfarm Verwaltungs-GmbH für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kapitalvermittlung EUR 4.008,40 aufgewendet.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine Vergütungen oder besondere Gewinnbeteiligungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG gezahlt.

 

Düsseldorf, den 23.03.2021

Panarubber 17 GmbH & Co. KG

vertreten durch die Timberfarm Verwaltungs-GmbH, Düsseldorf

gez .Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer

Bilanzeid

Panarubber 17 GmbH & Co. KG, Düsseldorf

Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnIG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2020

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 23.03.2021

Panarubber 17 GmbH & Co. KG

vertreten durch die Timberfarm Verwaltungs-GmbH, Düsseldorf

gez. Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Panarubber 17 GmbH & Co. KG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Panarubber 17 GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Panarubber 17 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §25 VermAnIG i.V.m. §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den gesetzlichen Vertretern unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Panarubber 17 GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Wuppertal, den 10. Mai 2021

Ebbinghaus Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer

Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer

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