Startseite Allgemeines Gauner: Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Gauner: Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Credit Union EEIG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Zudem verfügt das Unternehmen nicht über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Credit Union EEIG untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Credit Union EEIG mit angeblichen Sitzen in 85106 Sundsvall, Schweden, und 78234 Engen, Deutschland, tritt an interessierte Anleger mit dem Angebot heran, (Mitgliedschafts-)Anteile (sogenannte „Units“ in einem „Unit-System“) von ihr zu erwerben. Darüber hinaus bietet das Unternehmen die Gewährung von zinslosen Gelddarlehen an jeden Gesellschafter an.

Durch seine Firmierung als „Credit Union“ erweckt das Unternehmen fälschlich den Eindruck, eine beaufsichtigte Genossenschaftsbank zu sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Update_Schießerei an der Brown University: Zwei Tote und mehrere Verletzte – Täter weiterhin flüchtig

Eine Schießerei auf dem Campus der renommierten Brown University hat am Samstag,...

Allgemeines

Trump unterzeichnet Dekret zur Einschränkung staatlicher KI-Regulierung

US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag eine präsidiale Anordnung unterzeichnet, die es...

Allgemeines

Leipzig entdeckt den Feierabend neu – Zoll lädt zur nächtlichen Inventur

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit gelten in Leipzigs Gastronomie und im Einzelhandel ja...

Allgemeines

Klimawandel: Weiße Weihnachten jetzt auch als Sonderausstattung erhältlich

Gerade noch herrschte in der Wintertourismusbranche vorsichtiger Optimismus: Im November schneite es...