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Gaspreis

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Der Gaspreisprotest zeigt Erfolg. Seit Sommer letzten Jahres hat sich die EnBW Gas GmbH gerühmt, ihre Gaspreise wären in Ordnung.

Nun aber zeigt sich, dass sie selbst nicht so richtig davon überzeugt zu sein scheint: Sie hat jetzt ihre Klage gegen eine Gaspreisprotestlerin zurückgezogen.
Die EnBW war vom Amtsgericht Böblingen aufgefordert, ihre Preisgestaltung einem unabhängigen Gutachter offenzulegen. In anderen Verfahren hatten sich Gerichte mit Zeugenaussagen von Unternehmensmitarbeitern und der Wirtschaftsprüfer begnügt. Der aktuellen Aufforderung, die Angemessenheit der Preissteigerungen darzulegen, geht die EnBW jetzt mit dem Rückzug der Klage aus dem Weg. „Das ist ein großer Erfolg für alle Gaspreisprotestler“ freut sich Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zusammen mit der Gaspreisprotestlerin und deren Anwalt. „Wir fordern von der EnBW, dass sie umgehend alle ihre Klagen gegen Gaspreisprotestler zurückzieht,“ so Benner.

Für die erfolgreiche Gaspreisprotestlerin waren die massiven Preiserhöhungen in 2006 Ausgangspunkt ihres Protests und die damit verbundene Rechnungskürzung. In 2010 wurde sie dann von der EnBW mit Bezug auf Urteile des AG Böblingen und des LG Stuttgart aufgefordert, die offenen Beträge zu zahlen. Da die Gaspreisprotestlerin aber weiterhin einen Beleg für die Angemessenheit der Gaspreise forderte, wurde sie von der EnBW verklagt.

„Alle Gaspreisprotestler leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Transformation des Gasmarktes in einen echten Markt,“ so Benner. „Es wird Zeit, dass die Politik und die Eigentümer der EnBW dies registrieren und entsprechend handeln.“

Der Rückzug der EnBW ist der zweite große Erfolg des Gaspreisprotestes gegen die EnBW. Im Herbst letzten Jahres musste die EnBW auf Betreiben der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung abgeben: Sie hatte mit dem immer gleichen Bezug auf die Urteile des AG Böblingen und des LG Stuttgart zu Unrecht gegenüber den Gaspreisprotestlern behauptet, ihre Gaspreise seien gerichtsbestätigt.

Quelle:Verbraucherzentrale BW

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