Die Gallus Immobilien eG ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2026 offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky bestellt. Für die zahlreichen Anleger der Genossenschaft beginnt nun eine entscheidende Phase: Sie können ihre Forderungen bis zum 9. März 2026 zur Insolvenztabelle anmelden.
Die Gallus Immobilien eG hatte in den vergangenen Jahren Kapital von Anlegern eingesammelt, um in Wohn- und Gewerbeimmobilien zu investieren. Der Geschäftszweck umfasste Kauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Deutschland. Nach dem Zusammenbruch der Liquidität steht nun fest: Die eingezahlten Beträge vieler Anleger sind gefährdet.
Forderungsanmeldung: Kompliziert, aber notwendig
Grundsätzlich können betroffene Anleger ihre Forderungen selbst beim Insolvenzverwalter anmelden. Doch Fachleute raten zur Vorsicht. Die rechtliche Lage ist in vielen Fällen komplex, insbesondere wenn Anteile an der Genossenschaft in sogenannte Nachrangdarlehen umgewandelt wurden – ein Vorgang, der in der Vergangenheit bei der Gallus-Gruppe häufiger vorkam.
„Die Grenze zwischen einfachen Genossenschaftsanteilen, nachrangigen Darlehen und möglichen Schadenersatzforderungen ist für Laien kaum zu überblicken“, sagt ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aus München. Eine falsche oder fehlerhafte Anmeldung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Forderungen nicht berücksichtigt werden. Auch taktische Überlegungen, etwa im Hinblick auf Stimmrechte bei Gläubigerversammlungen, spielen bei der Anmeldung eine Rolle.
Fragwürdige Schreiben verunsichern Anleger
Für zusätzliche Verwirrung sorgt derzeit ein Schreiben, das einige Anleger von einer Anwaltskanzlei aus Düsseldorf erhalten haben. Die Aufmachung suggeriert, dass es sich um ein offizielles Schreiben im Auftrag des Insolvenzverwalters handelt – doch das ist nicht der Fall. Der Name des tatsächlich vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters, Dr. Zarzitzky, wird in dem Brief gar nicht erwähnt.
Anwälte und Verbraucherschützer warnen vor dieser irreführenden Kommunikation. „Es handelt sich offenbar um eine aggressive Form der Mandatswerbung“, so die Einschätzung eines betroffenen Anwalts. Anleger sollten solche Schreiben kritisch prüfen und sich im Zweifel unabhängig beraten lassen.
Gläubigerversammlung im April – Einflussmöglichkeiten für Anleger
Die erste Gläubigerversammlung ist für den 20. April 2026 in München angesetzt. Dort wird unter anderem über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden. Diese Gremien spielen eine wichtige Rolle im weiteren Verlauf des Verfahrens: Sie beraten den Insolvenzverwalter, können Einblick in Unterlagen verlangen und das Verfahren mitgestalten.
Rechtsanwälte mit Erfahrung in großen Insolvenzverfahren sehen in der Gläubigerversammlung eine zentrale Gelegenheit, die Interessen geschädigter Anleger wirksam zu vertreten. Eine persönliche Anwesenheit oder anwaltliche Vertretung kann dabei entscheidend sein – gerade auch wegen der Nähe zum Insolvenzgericht in München.
Hintergrund: Die Gallus-Gruppe und verwandte Angebote
Die Gallus Immobilien eG war Teil eines größeren Netzwerks an Gesellschaften und Anlageformen. Neben Genossenschaftsanteilen und Nachrangdarlehen kursierten auch andere Angebote – etwa Partizipationsscheine der Amagvik AG mit Sitz in der Schweiz, in die manche Anleger offenbar gedrängt wurden. In mehreren Fällen prüfen Anwälte inzwischen Schadenersatzansprüche – nicht nur gegen die Genossenschaft selbst, sondern auch gegen frühere Entscheidungsträger, beteiligte Prüfverbände und mögliche weitere Verantwortliche.
Erste rechtliche Schritte laufen bereits. Einige Anwälte berichten, dass sie auch Versicherungen, etwa Vermögensschadenshaftpflichtversicherer, ins Visier nehmen. Das Ziel: Die bestmögliche Absicherung der geschädigten Anleger.
Was betroffene Anleger jetzt tun sollten
- Forderungen fristgerecht anmelden: Bis spätestens 9. März 2026 – am besten mit juristischer Unterstützung. Auch eine spätere Nachmeldung ist theoretisch möglich, aber meist mit Nachteilen verbunden.
- Seriöse Rechtsberatung einholen: Besonders bei komplexen Fällen mit Nachrangdarlehen oder Umtauschverträgen.
- Schreiben kritisch prüfen: Insbesondere Angebote, die ohne Anfrage per Post oder E-Mail zugesendet werden.
- Gläubigerversammlung im Blick behalten: Wer mitreden oder mitentscheiden will, sollte dort vertreten sein.
Die Insolvenz der Gallus Immobilien eG ist für viele Anleger ein schwerer Schlag – aber noch nicht das Ende aller Chancen. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich zumindest Teile des Schadens möglicherweise wieder gutmache, so Rechtsanwältin Lerstin Bontschev in einem Gespräch mit unserer Redaktion.
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