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FX-leader Limited/fx-leader.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

kpuljek (CC0), Pixabay
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FX-leader Limited/fx-leader.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat gegenüber der FX-leader Limited, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 8. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft FX-leader Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.fx-leader.com u.a. für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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