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future II Immobilienbeteiligung GmbH- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag über 3,5 Millionen Euro

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future II Immobilienbeteiligung GmbH (vormals: fairvesta, zweite Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH) Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 22.172.664,51 23.691.661,03
I. Vorräte 20.996.393,09 23.389.414,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.867,30 3.469,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.161.404,12 298.776,81
B. Rechnungsabgrenzungsposten 479,17 1.979,17
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.579.673,61 2.696.707,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.752.817,29 26.390.347,39

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 505.824,25 505.824,25
III. Verlustvortrag 3.227.531,44 1.726.803,08
IV. Jahresfehlbetrag 882.966,42 1.500.728,36
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.579.673,61 2.696.707,19
B. Verbindlichkeiten 25.751.703,25 26.390.347,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.114,04 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.752.817,29 26.390.347,39

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

     fairvesta zweite Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH, 72072 Tübingen, Amtsgericht Stuttgart, HRB 382533.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsumsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Vorratsvermöges (Immobilien) erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 9.412.939,94 (Vorjahr € 8.635.626,02) (§ 42 III GmbHG).

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, bzw. in Höhe von € 19.996.652,61 (Vorjahr € 22.124.818,61) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

Herr Hermann Geiger, Wolfschlugen (Bankkaufmann), bis 26.06.2017

Nach dem Ausscheiden von Herrn Geiger wurde Herr Ingo Kursawe, Tübingen ab 26.06.2017 zum Geschäftsführer bestellt. Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Tübingen, 26.07.2017

Ingo Kursaw

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2017 festgestellt.

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