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FRIENDSHIP SYSTEMS AG lädt zur außerordentlichen Hauptversammlung ein – potenzieller Verkauf im Fokus

MIH83 (CC0), Pixabay
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Die FRIENDSHIP SYSTEMS AG mit Sitz in Berlin hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 23. Januar 2026 um 09:00 Uhr eingeladen. Die Versammlung findet in den Räumen der Kanzlei GLORI Rechtsanwälte und Notare in der Oranienburger Straße 5 in Berlin statt. Eine virtuelle Teilnahme über Microsoft Teams ist ebenfalls möglich (siehe Anhang I der Einladung).

Im Mittelpunkt der Tagesordnung steht ein möglicher Verkauf des Unternehmens.

Tagesordnungspunkte im Überblick

1. Information über Kaufinteresse

Die Aktionäre sollen zunächst über ein geäußertes Interesse an der Übernahme der Gesellschaft informiert werden.

2. Ermächtigung zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Letter of Intent (LOI) zu ermächtigen. Dieser würde eine exklusive Verhandlungsphase mit dem potenziellen Käufer ermöglichen. Zugleich sollen die Vorstandsmitglieder ermächtigt werden, im Namen bevollmächtigter Aktionäre zu unterschreiben.

3. Freigabe zur Due-Diligence-Prüfung

Eine umfassende Unternehmensprüfung (Due Diligence) durch mögliche Käufer – inklusive rechtlicher, steuerlicher und technischer Aspekte – soll dem Vorstand ermöglicht werden.

4. Beauftragung externer Berater

Der Vorstand soll zudem befugt werden, auf Kosten der Aktionäre externe Berater (z. B. M&A-, Rechts- oder Steuerexperten) mit dem Verkaufsprozess zu betrauen.

5. Grundsätze zur Kaufpreisverteilung

Im Fall eines Verkaufs soll der Kaufpreis anteilig nach Aktienbesitz verteilt werden. Auch Transaktionskosten sollen nach dem jeweiligen Erlösanteil unter den veräußernden Aktionären aufgeteilt werden. Die Gesellschaft soll von diesen Kosten freigestellt werden.

Änderungen an der Aktienstruktur und Satzung geplant

6. Umwandlung von Inhaber- in Namensaktien

Zur besseren Transparenz und Kontrolle sollen alle Inhaberaktien im Verhältnis 1:1 in Namensaktien umgewandelt werden. Damit kann auch das bereits vorgesehene Aktienregister seine volle Wirkung entfalten. In diesem Zuge wird das genehmigte Kapital angepasst und die Satzung entsprechend geändert. Künftig sollen bis zu 30.200 neue Namensaktien ausgegeben werden können.

7. Zustimmung zur Vinkulierung

Die Aktionäre sollen einer bereits bestehenden Regelung zustimmen, wonach die Übertragung oder Verpfändung von Aktien der Zustimmung der Gesellschaft bedarf.

8. Verzicht auf Einzelverbriefung von Aktien

Die Satzung soll dahingehend ergänzt werden, dass Aktionäre keinen Anspruch auf Einzelverbriefung ihrer Aktien haben. Die Gesellschaft kann stattdessen Sammelurkunden ausstellen.

 

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