Fördergelder

Published On: Dienstag, 20.02.2024By Tags:

Das Bauministerium hat die Wiederaufnahme von drei Förderprogrammen für Hausbau und Umbau bekannt gegeben, die im Dezember 2023 aufgrund von Mittelknappheit gestoppt worden waren. Ab dem 20. Februar können bei der KfW wieder Anträge für folgende Programme gestellt werden:

Klimafreundlicher Neubau (KFN): Förderung von Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden mit zinsverbilligten Krediten.
Altersgerechter Umbau: Förderung von barrierefreien Umbauten im Wohnumfeld mit Zuschüssen.
Genossenschaftliches Wohnen: Förderung des Kaufs von Genossenschaftsanteilen mit zinsverbilligten Darlehen.

Fördermittel und Konditionen

KFN: 762 Millionen Euro Gesamtfördervolumen, Kreditsummen zwischen 100.000 und 150.000 Euro, Endkundenzinssatz von 2,1 Prozent.
Altersgerechter Umbau: 150 Millionen Euro Gesamtfördervolumen, Zuschüsse in Höhe von 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten.
Genossenschaftliches Wohnen: 15 Millionen Euro Gesamtfördervolumen, zinsverbilligte Darlehen.

Kritik und Ausblick

Die Wiederaufnahme der Förderprogramme wird von der Bauindustrie begrüßt, gleichzeitig wird aber eine konsistentere und verlässlichere Wohnungsbaupolitik gefordert.

Wichtig: Interessierte sollten zügig handeln, da die Fördermittel begrenzt sind.

 

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