FMA Warnung: GrahamFE FinServices LTD

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 03.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass die

GrahamFE FinServices LTD

1421 Sofia City, Sofia District, Bulgaria Lozenets,

Bolgrad No.5, Sofia

www.grahamfe.com

support@grahamfe.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

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