FMA verhängt Sanktion über die Erste Asset Management GmbH……………..

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Erste Asset Management GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. wegen Verstößen gegen § 80 Abs. 1 InvFG 2011 (Verletzung der Kreditaufnahmegrenze in Bezug auf zwei Miteigentumsfonds und einen Spezialfonds) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 4.800,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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