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FMA Österreich macht AutoBank AG zu

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Die schon länger mit Finanzierungsproblemen kämpfende Wiener AutoBank muss mit sofortiger Wirkung ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Das ordnete die Finanzmarktaufsicht (FMA) gestern per Bescheid an. Die Spareinlagen sind fast zur Gänze gesichert.

Von den 109 Millionen Euro an Spareinlagen bei der AutoBank sind 107 Millionen durch die Einlagensicherung abgedeckt. Bei dieser können Sparerinnen und Sparer ihr Geld zurückverlangen. Die Einlagensicherung muss binnen zehn Arbeitstagen Beträge von bis zu 100.000 Euro pro physischer Person auszahlen.

50 Millionen Euro der Einlagen sind ohnedies täglich fällige Gelder, 49 Millionen Euro Termingelder. Die Einlagensicherung kann sich die vorfinanzierten Beträge später zurückholen, aus einer Verwertung oder einer Insolvenz. Die Chancen stehen gut, dass die Einrichtung die vorgestreckten Gelder großteils oder zur Gänze zurückbekommen könnte, heißt es in informierten Kreisen.

AutoBank AG

Veröffentlichungsdatum:

Die FMA hat der Autobank AG mit Sitz in 1100 Wien, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, heute, 30. Juli 2021, per Mandatsbescheid mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. hat innerhalb von zehn Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger.

Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu € 500.000 erstattet werden: Und zwar, wenn die Einlage bei der Bank

  • aus einer Immobilientransaktion im Zusammenhang mit einer privat genutzten Wohnimmobilie stammt,
  • gesetzlich vorgesehene sozial Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers – wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod – geknüpft ist,
  • oder sie auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruhen.

Voraussetzung für diesen erhöhten Erstattungsbetrag ist, dass diese Einlage nicht länger als zwölf Monate vor dem Einlagensicherungsfall bei der Bank gutgeschrieben worden ist. Der erhöhte Betrag wird allerdings erst nach Stellung eines entsprechenden Antrages, welcher innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu richten ist, erstattet.

Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H arbeitet bereits mit der AutoBank AG eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlung in den nächsten Tagen zu organisieren.

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H wenden:

Service-Hotline: 0800 150 202
Homepage: 
https://www.einlagensicherung.at  (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung der Wirtschaftsprüferin Dkfm. Dorotea-E. Rebmann zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der Gläubigerinteressen notwendig, weil der von der Autobank AG in der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Jänner 2021 beschlossene geordnete Abbau der Bankgeschäfte und die anschließende Zurücklegung der Konzession gemäß § 7 Absatz 3 Bankwesengesetz (BWG) gescheitert sind.

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