Die INSER AG mit Sitz in Vaduz hat auf ihre Bewilligung als Versicherungsunternehmen verzichtet. Das teilte die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) in einer aktuellen Bekanntmachung mit.
Demnach erklärte das Unternehmen mit Sitz in der Kirchstrasse 12, 9490 Vaduz, am 26. März 2026 schriftlich den Verzicht auf die ursprünglich am 14. Oktober 2013 von der FMA erteilte Bewilligung.
Bewilligung mit sofortiger Wirkung erloschen
Aufgrund dieses schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung der INSER AG als Versicherungsunternehmen gemäß Art. 11 Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) mit Wirkung zum 26. März 2026 erloschen.
Damit gilt:
- Die INSER AG ist nicht mehr berechtigt,
- Versicherungsdienstleistungen zu erbringen
- oder Versicherungsdienstleistungen zu vermitteln
Keine Tätigkeit mehr als Versicherungsunternehmen zulässig
Mit dem Erlöschen der Bewilligung verliert das Unternehmen seine aufsichtsrechtliche Grundlage für Tätigkeiten im Versicherungsbereich.
Für Kunden, Geschäftspartner und Marktteilnehmer bedeutet das:
Die INSER AG darf seit dem 26. März 2026 nicht mehr als Versicherungsunternehmen auftreten oder entsprechende Leistungen anbieten.
DieBewertung
Ein freiwilliger Verzicht auf eine Versicherungsbewilligung ist immer ein Vorgang, der aufmerksam beobachtet werden sollte.
Auch wenn die FMA in ihrer Mitteilung keine weiteren Hintergründe nennt, ist klar:
Mit dem Erlöschen der Bewilligung endet die aufsichtsrechtlich zulässige Tätigkeit der INSER AG als Versicherungsunternehmen vollständig.
Für bestehende Kunden und Geschäftspartner stellt sich nun vor allem die Frage:
- Gibt es laufende Verträge?
- Wer ist künftig Ansprechpartner?
- Wurden Bestände übertragen oder abgewickelt?
- Welche Auswirkungen hat das auf bestehende Versicherungsverhältnisse?
Die FMA-Mitteilung beantwortet diese Punkte bislang nicht. Genau deshalb dürfte es für Betroffene sinnvoll sein, ihre Vertragsverhältnisse nun besonders genau zu prüfen.
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