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Fluggastrechte in Gefahr: EU-Rat will Entschädigungen erst ab vier Stunden Verspätung – Verbraucherschützer schlagen Alarm

Steve001 (CC0), Pixabay
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Schlechte Nachrichten für Flugreisende in Europa: Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag die erste Lesung zur Reform der Fluggastrechte-Verordnung abgeschlossen – mit einem bitteren Beigeschmack für Verbraucher. Die Position der Mitgliedstaaten sieht nämlich eine deutliche Schwächung des bislang europaweit geltenden Verbraucherschutzniveaus vor.

Konkret soll der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen künftig nicht mehr wie bisher ab drei Stunden greifen, sondern erst nach vier Stunden. Was zunächst nach einer marginalen Änderung klingt, hätte dramatische Folgen: Jährlich würden Millionen Reisende, die bislang einen finanziellen Ausgleich erhalten, in Zukunft leer ausgehen.

Verbraucherzentrale warnt vor Rückschritt

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), zeigt sich alarmiert:

„Millionen von Reisenden, die heute einen Anspruch auf Entschädigung haben, würden künftig mit leeren Händen dastehen. Die Bundesregierung hat sich bis zuletzt für den Erhalt des aktuellen Schutzniveaus eingesetzt – vergeblich. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten hat sich über die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher hinweggesetzt.“

Für Gurkmann ist klar: Der Ball liegt nun beim Europäischen Parlament.

„Es darf keinen Rückschritt beim Verbraucherschutz geben. Die europäischen Fluggastrechte zählen zu den größten Erfolgen der EU für Verbraucher. Das Parlament muss die geplante Aushöhlung dringend stoppen.“

Kritik an Verhandlungsstil des Rates

Zusätzliche Kritik richtet sich auch an das Verfahren selbst. Laut Gurkmann setzt der Ministerrat das Parlament durch ungewöhnlich kurze Fristen unter Druck:

„Entgegen etablierter Verhandlungspraxis soll hier offenbar durchgepeitscht werden, was nicht ausdiskutiert ist. Einer so grundlegenden Reform wird das in keiner Weise gerecht.“

Hintergrund: Fluggastrechte als EU-Vorzeigeprojekt

Seit 2004 regelt die EU-Verordnung 261/2004 die Rechte von Flugreisenden – etwa bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Die Entschädigungszahlungen je nach Flugdistanz gelten als Meilenstein des europäischen Verbraucherschutzes und als Modell weltweit. Umso größer ist nun die Sorge, dass dieses Schutzschild durch politische Kompromisse empfindlich beschädigt werden könnte.

Fazit

Während Airlines und manche Regierungen von „Anpassungen“ sprechen, ist für Verbraucherorganisationen klar: Was hier geplant ist, ist ein Rückbau von Rechten auf dem Rücken der Reisenden. Ob das Europäische Parlament diese Rolle mitspielt, bleibt abzuwarten – oder ob es die Gelegenheit nutzt, sich als Hüter des Verbraucherschutzes zu profilieren.

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