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Flüchtlingskrise: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Staaten

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Unmittelbar vor dem EU-Sondergipfel zur Flüchtlingskrise wird die Europäische Kommission heute 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 EU-Länder einleiten. Ihnen werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben, berichtete die „Welt“ unter Berufung auf EU-Kreise. Betroffen sind neben Deutschland unter anderem auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dänemark, Irland und Großbritannien sind laut Berichten von dem Verfahren ausgenommen, da für diese Länder Sonderregeln im Asylrecht gelten .

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