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Flucht nach Kolumbien: Wie dem Amokläufer von Ansbach die Ausreise gelang

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay
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Mehr als 15 Jahre nach dem Amoklauf von Ansbach hat es der verurteilte Täter geschafft, aus der psychiatrischen Klinik in Erlangen zu fliehen – und bis nach Kolumbien zu gelangen. Nun stellen sich viele Fragen: Wie war das möglich, wer half ihm und welche Konsequenzen drohen ihm jetzt?

Genehmigter Ausgang als Chance zur Flucht

Am 16. August nutzte der heute 34-Jährige einen regulär genehmigten Ausgang. Seit Jahresbeginn durfte er im Rahmen seiner Therapie die Klinik tagsüber verlassen, bislang ohne Zwischenfälle. An diesem Tag jedoch kehrte er nicht zurück. Erst in der Nacht auf den 17. August meldete die Klinik den Vorfall der Polizei.

Doch zu diesem Zeitpunkt war der Mann längst außer Reichweite. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Friedrich Weitner befand er sich wohl bereits in Südamerika. Die Klinik hatte ihm ein fast zwölfstündiges Zeitfenster eingeräumt – genug, um die Flucht planmäßig umzusetzen.

Sorgfältig vorbereitetes Vorgehen

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Flucht minutiös vorbereitet war. Der 34-Jährige hatte einen gültigen Reisepass beantragt, offenbar während eines früheren Ausgangs. Außerdem soll er mit Gepäck ausgestattet gewesen sein. Seine Route führte ihn über einen Flughafen außerhalb der Europäischen Union direkt nach Kolumbien.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete den Vorgang als „alarmierend“ und kündigte an, künftig prüfen zu lassen, ob Freigänger in vergleichbaren Fällen überhaupt die Möglichkeit haben sollten, Papiere wie Reisepässe zu beantragen.

Unterstützung von Helfern vermutet

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft konnte der Mann nicht allein handeln. Hinweise deuten darauf hin, dass ihn Dritte unterstützt haben – möglicherweise finanziell, da seine Mittel aus der Unterbringung für eine solche Flucht nicht ausgereicht hätten. Die Rede ist von möglichen Straftatbeständen wie Gefangenenbefreiung oder Strafvereitelung.

Internationale Fahndung und Festnahme

Die Polizei schrieb den Flüchtigen mit einem europäischen Haftbefehl aus. Die Suche gestaltete sich schwierig, da es zahlreiche Spuren zu überprüfen galt – eine führte sogar zwischenzeitlich nach München. Erst durch den Hinweis, dass er sich in Kolumbien aufhalten könnte, kam Bewegung in die Ermittlungen. Über das Bundeskriminalamt wurde der Kontakt zu den kolumbianischen Behörden hergestellt. Diese nahmen den 34-Jährigen schließlich im Landesinneren fest.

Ausblick

Wie es für den Amokläufer nun weitergeht, ist Gegenstand weiterer Verfahren. Die Ermittlungen konzentrieren sich auch auf mögliche Unterstützer. Klar ist jedoch bereits: Die Flucht war kein spontaner Ausbruch, sondern das Ergebnis einer sorgfältig geplanten und koordinierten Aktion.

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