Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat am 4. März 2025 den Konkurs über das Fintech-Start-up SWISS4.0 SA eröffnet. Grund für diese Maßnahme waren ernsthafte Liquiditätsprobleme und eine drohende Überschuldung des Unternehmens. Zur Abwicklung wurde die Valfor Avocats Sàrl als Konkursliquidatorin eingesetzt.
Frühzeitige Maßnahmen blieben erfolglos
SWISS4.0 SA, ein sogenanntes Micro-Start-up mit rund 250 Kunden, stand bereits seit längerem unter strenger Aufsicht der FINMA. Die Behörde hatte frühzeitig Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens verlangt. Dennoch war die Geschäftsleitung nicht in der Lage, die finanzielle Lage innerhalb einer angemessenen Frist zu verbessern.
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten sah sich die FINMA gezwungen, das Insolvenzverfahren einzuleiten.
Keine Einlagensicherung für Kundengelder
Die Insolvenz von SWISS4.0 SA verdeutlicht eine zentrale Schwachstelle im Fintech-Sektor:
Kundengelder bei Fintech-Instituten sind weder privilegiert noch durch eine Einlagensicherung geschützt. Laut Gesetz müssen Unternehmen mit einer Fintech-Bewilligung nach Art. 1b des Bankengesetzes ihre Kunden explizit auf dieses Risiko hinweisen.
Die FINMA plant Anpassungen im Finanzmarktrecht, um Kundengelder bei künftigen Fintech-Insolvenzen besser abzusichern.
Hintergrund: Fintech-Bewilligung mit niedrigen Hürden
Die Fintech-Bewilligung erlaubt es Unternehmen, bis zu 100 Millionen Schweizer Franken oder kryptobasierte Vermögenswerte entgegenzunehmen – allerdings ohne diese zu verzinsen oder anzulegen. Diese niedrige Zugangshürde soll Innovationen ermöglichen, birgt aber auch ein höheres Risiko für wirtschaftliches Scheitern.
Die Insolvenz von SWISS4.0 SA zeigt, dass sich nicht alle neuen Geschäftsmodelle langfristig am Markt behaupten können. Die FINMA wird den Sektor weiterhin eng überwachen und regulatorische Maßnahmen ergreifen, um Fintech-Investoren und Kunden in Zukunft besser zu schützen.
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