FINMA sieht nach Abklärungen keinen ausreichenden Anlass für ein Verfahren wegen Äusserungen zu Abflüssen von Kundengeldern bei Credit Suisse

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mögliche Verletzungen des Finanzmarktrechts im Zusammenhang mit öffentlichen Aussagen des Verwaltungsratspräsidenten der Credit Suisse zu Abflüssen von Kundengeldern abgeklärt. Sie sieht keinen ausreichenden Anlass, in dieser Sache ein aufsichtsrechtliches Verfahren zu eröffnen.

Gerüchte in den Medien zu möglichen Abklärungen der FINMA im Zusammenhang mit öffentlichen Aussagen des Verwaltungsratspräsidenten der Credit Suisse zu Abflüssen von Kundengeldern hatten im Februar 2023 zu Reaktionen im Markt geführt. Vor diesem Hintergrund informiert die FINMA die Öffentlichkeit zu ihrer Tätigkeit in dieser Angelegenheit. Die FINMA hat abgeklärt, ob durch die Aussagen Anhaltspunkte für eine Verletzung des Finanzmarktrechts vorliegen, die im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens zu klären sind. Sie sieht nach Abschluss ihrer Abklärungen keinen ausreichenden Anlass, ein aufsichtsrechtliches Verfahren zu eröffnen. Sie hat der Bank aber ihre klaren Erwartungen in Bezug auf ihre künftige Kommunikation mitgeteilt. Die FINMA äussert sich zu keinen weiteren Einzelheiten der Abklärungen oder ihrer Aufsichtstätigkeit.

Leave A Comment