Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Elanix Biotechnologies AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. August 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Elanix Biotechnologies AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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