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Falschgelddrucker in der Schweiz erwischt

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanwaltschaft in der Schweiz hat kürzlich Anklage gegen zwei Schweizer Bürger, einen 72-jährigen aus dem Kanton Thurgau und einen 49-jährigen aus dem Kanton Aargau, erhoben. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, eine ausgeklügelte Werkstatt zur Herstellung von Falschgeld im Kanton Zürich eingerichtet zu haben, mit dem Ziel, gefälschte 50-Dollar-Scheine im Gesamtwert von mindestens fünf Millionen US-Dollar zu produzieren. Zusätzlich wird dem 49-Jährigen der unbefugte Umgang mit Betäubungsmitteln sowie der Besitz von illegalen Cannabisprodukten vorgeworfen, nachdem bei einer polizeilichen Überprüfung einer CBD-Hanf-Produktionsstätte in Urdorf unerlaubter Drogenhanf entdeckt wurde.

Die Ermittlungen führten zu Hausdurchsuchungen in mehreren Kantonen, bei denen die Verdächtigen auf frischer Tat bei der Falschgeldherstellung erwischt und festgenommen wurden. In der Werkstatt wurden Vorprodukte für gefälschte Banknoten mit einem potenziellen Nennwert von etwa acht Millionen US-Dollar sichergestellt. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine hochentwickelte Operation zur Herstellung nahezu perfekter Fälschungen betrieben zu haben, die durch die Eingriffe der Behörden unterbrochen wurde.

Zudem hat die Bundesanwaltschaft bereits weitere Personen wegen Beihilfe zu diesem Fälschungsversuch rechtskräftig verurteilt. Der 49-jährige Beschuldigte muss sich auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten. Nach einer vorübergehenden Inhaftierung befindet sich einer der Angeklagten derzeit im vorzeitigen Strafvollzug. Die Bundesanwaltschaft dankt den beteiligten Polizeibehörden für ihre Unterstützung und verweist für weitere Medieninformationen auf das zuständige Bundesstrafgericht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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