Falk Raudies von der FCR Immobilien AG und die vermeintliche Sicherheit von Grundschulden für Anleihegläubiger

So richtig läuft das mit der Platzierung der aktuellen Anleihe wohl doch nicht. Nachvollziehbar, denn Anleger sind ja nicht mehr „auf der Brennsuppe daher geschwommen“. Sie schauen sich das Konzept eines Unternehmens, das ihr gutes Erspartes haben will, dann doch genauer an. Möglich, dass dies auch hier ein Grund dafür sein mag, warum Anleger die Anleihe von Falk Raudies und der FCR Immobilien AG  nicht „wie geschnitten Brot“ zeichnen.

Nun kommt Falk Raudies mit einem vermeintlichen neuen „Bon Bon“ für die Anleger. Er bietet ein Sicherheitspaket für die Zeichner der Anleger:

„Zum Sicherheitspaket der Anleihe gehören auch Grundschulden, die auf den Immobilien der FCR eingetragen werden.

Diese Eintragung erfolgt zugunsten eines Treuhänders, der praktisch die Verwaltung und Überwachung für die Anleihegläubiger übernimmt. Zudem haben wir noch weitere Schutzrechte für die Anleihegläubiger mit aufgenommen. Hierzu gehören u.a. ein Kündigungsrecht im Fall des Kontrollwechsels sowie eine Ausschüttungssperre von 50 %.“

Nun, Herr Raudies, ist das nicht Augenwischerei?

Eine Immobilie ist immer das wert, was der Markt bereit ist, dafür zu bezahlen. Zudem sagen Sie leider auch nicht, an welcher Rangstelle im Grundbuch dann die Eintragung zu Gunsten der Anleger über den Treuhänder erfolgt. Eine einigermaßen vernünftige Sicherheit wäre es, wenn die Grundschuld erstrangig wäre. Ist Sie das, Herr Falk Raudies?

Ist die Eintragung nur an zweiter Rangstelle im Grundbuch, dann sehen wir das nicht mehr als Sicherheit an, denn dann würden im Falle einer zwangsweisen Verwertung der Immobilie erst einmal die Forderungen des Gläubigers an der ersten Rangstelle bedient werden müssen, bevor die Gläubiger an der zweiten Rangstelle dann auch etwas vom Erlöskuchen abbekommen würden.

Wichtig, sehr geehrter Herr Falk Raudies, ist aber auch der Wert der Immobilie. Hier sollte es ein unabhängiges Gutachten eines IHK vereidigten Gutachters geben, denn möglicherweise nur den Kaufpreis mit Nebenkosten als Wert einer Immobilie anzusetzen, ist sicherlich nicht der richtige Weg. Der Treuhänder sollte immer auf Grundlage eines solchen Gutachtens dann den Zeichnern der Anleihe bitte auch mitteilen, wie diese Sicherheit im Grundbuch finanziell zu bewerten ist.

Wir sind aber nach wie vor der Meinung, sehr geehrter Herr Raudies, dass Ihr immobilienwirtschaftliches Konzept mittel- und langfristig nicht aufgehen wird.

Die Immobiliennachfrage und damit die Preise werden nicht unendlich steigen. Der Immobilienmarkt wird sich beruhigen und wieder abschwächen. Genau dann, sehr geehrter Herr Raudies, werden die Anleger mit Ihrem immobilienwirtschaftlichen Investitionskonzept die Verlierer sein. Ihre Standorte werden dann möglicherweise eben nicht so einfach für einen vernünftigen Preis veräußerbar sein. Ihnen dürfte das Wurscht sein, es ist ja nicht Ihr Geld.

One Comment

  1. Skeptiker Dienstag, 20.02.2018 at 08:13 - Reply

    Im Wertpapierprospekt steht auf S. 62:
    „Die Sicherungsrechte (der Anleger) werden dabei im zweiten oder dritten Rang nach den vorrangig finanzierenden Banken und anderen Finanzierern stehen.“

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