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Eventus eG Urteil – 7 Jahre Haft für den Angeklagten

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Wie bei so vielen Kapitalanlagebetrugsfällen war es dann natürlich auch im Fall der Wohnungsgenossenschaft EVENTUS aus Stuttgart.

Große Versprechungen hatte die Führung der Genossenschaft über Jahre hinweg gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern gemacht, um an deren Geld zu bekommen. Eingehalten wurde doch nach Meinung des Stuttgarter Gerichtes nicht eine dieser Versprechungen.Das Stuttgarter Gericht kam nun in seiner Urteilsbegründung zu der Überzeugung, das dem Angeklagten klar gewesen sei, dass hinter EVENTUS eben kein funktionierendes Geschäftsmodell einer Genossenschaft gestanden habe. Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer sprach von einem glasklaren Schneeballsystem, dass der Angeklagte so lange wie möglich am Leben zu halten versucht habe.

Die Quittung vom Gericht nun 7 Jahre Haft.

Verbunden mit dem Urteil des Stuttgarter Gerichtes  ist dann auch die Einziehung von mehr als 1,2 Millionen Euro vom Angeklagten sowie von einer Eventus-Tochtergesellschaft  Zudem wurde der Angeklagte dazu verurteilt, diversen privaten Klägern, die ihre Ansprüche in dem Verfahren gleich mit geltend gemacht hatten, zusammen mehr als zwei Millionen Euro zu zahlen. Ob der jetzt verurteilte Angeklagte dann jemals diese Summe wird zurückbezahlen können darf dann aber bezweifelt werden.

Mit in der Kritik des Gerichtes steht aber auch der Genossenschaftliche Prüfungsverband, der die Genossenschaft Eventus eG eigentlich hätte prüfen sollen. Es geht dabei um die Rolle des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW), der für die Prüfung der Eventus-Geschäfte zuständig war.

Das zweifelhafte Geschäftsmodell und die nicht vorhandene interne Kontrolle hätten die Prüfer des Verbandes erkennen müssen – spätestens im Laufe der Zeit, eigentlich aber schon ganz zu Beginn. Die Eventus hätte niemals an den Start gehen dürfen, sagte der Vorsitzende.

Gegen den Verband läuft ein aufsichtsrechtliches Verfahren, das laut Wirtschaftsministerium im April abgeschlossen werden könnte. Ein Gutachten sei bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass der VBW seinen Pflichten im Fall Eventus nicht in vollem Umfang nachgekommen sei.

Hier dürften die Anleger dann sicherlich große Chancen haben einen Teil ihres verlorenen Geldes wiederzubekommen.

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