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EuGH zu Red Bull: Flügel ja, aber keine Sonderrechte

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Red Bull heute sanft, aber bestimmt darauf hingewiesen, dass sich selbst Flügelträger an die Gesetze der Schwerkraft – pardon, der Europäischen Union – halten müssen. Die Klage des Energy-Drink-Riesen gegen eine Razzia der EU-Kommission wurde kurzerhand abgewiesen.

Damit ist klar: Auch wenn Red Bull angeblich Flügel verleiht, hebt man damit vor Brüsseler Wettbewerbshütern nicht einfach ab.


Die Dose kocht – und Brüssel schaut genauer hin

Zur Erinnerung: Die EU-Kommission hatte bei Red Bull eine kleine Hausdurchsuchung durchgeführt – also quasi den ultimativen Energy-Shot für Kartellbeamte. Grund: der Verdacht, dass der Salzburger Konzern beim Vertrieb seiner Dosenwunder etwas zu energisch gegen die Konkurrenz vorgegangen sein könnte.

Im Raum standen freundliche Rabatte, Sonderzahlungen und Preisakrobatik, die angeblich vor allem dazu dienten, andere Energy-Drinks aus den Regalen zu kicken. Mit anderen Worten: Es war wohl weniger „Red Bull gibt dir Flügel“ und mehr „Red Bull gibt dir keinen Platz im Regal“.


Red Bull klagt – der EuGH gähnt

Red Bull reagierte empört und klagte: Die Razzia sei unfair, unbegründet und überhaupt eine Zumutung für ein Unternehmen, das immerhin 11,2 Milliarden Euro Umsatz macht und ganze 1,85 Milliarden Gewinn. Da sollte man doch wenigstens das Recht auf ungestörtes Koffein-Management haben!

Doch der EuGH zeigte sich unbeeindruckt. Die Kommission habe ausreichend Beweise, klare Gründe und eine solide Beschreibung des Untersuchungszwecks geliefert – kurz: Sie wusste ziemlich genau, was sie in der Dose suchte.

Oder wie die Richter sinngemäß sagten: Wenn man nichts zu verbergen hat, muss man auch keine Angst haben, dass jemand hinter den Dosenstapeln nachschaut.


Österreich hilft mit – ausnahmsweise gegen Red Bull

Auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) durfte bei der Razzia mitspielen. Ein seltener Moment, in dem österreichische Beamte in Salzburg auftauchen und nicht um ein Autogramm bitten. Gemeinsam mit den Brüsseler Ermittlern wurde also munter durchs Firmengelände geschnüffelt – vermutlich begleitet vom süßen Duft nach Zucker, Adrenalin und Nervosität.


Das Urteil: Kein Dosenbonus

Der EuGH befand letztlich, dass die Begründung der EU-Kommission „ausreichend klar und nachvollziehbar“ sei. Auf gut Deutsch: Red Bull hatte keine Chance, sich rauszuwinden.

Die Klage wurde abgewiesen – und die Lektion ist klar: Selbst wenn man die halbe Welt mit Energy Drinks versorgt, kann man Brüssel nicht mit Koffein bestechen.


Fazit:

Red Bull hat in Brüssel diesmal keine Flügel bekommen, sondern eher einen Dämpfer – und zwar juristisch serviert, eiskalt wie eine Dose frisch aus dem Automaten.

Aber wer weiß: Vielleicht hilft ja das nächste Produkt – Red Bull Legal Defense Edition, jetzt mit 30 % mehr Argumenten!


 

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