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EU verhängt 140-Millionen-Dollar-Strafe gegen Elon Musks X wegen Verstoßes gegen digitale Inhaltsregeln

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die EU hat dem sozialen Netzwerk X, ehemals Twitter und im Besitz von Elon Musk, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Millionen Euro (ca. 140 Millionen US-Dollar) auferlegt. Das gab die Europäische Kommission am Freitag bekannt. Es handelt sich um die erste Sanktion unter dem neuen Digital Services Act (DSA) – einem Meilenstein-Gesetz zur Regulierung von Online-Plattformen. Die Maßnahme dürfte insbesondere in den USA, vor allem unter der Trump-Regierung, für Unmut sorgen.

Was der EU zur Last gelegt wird

Laut der Kommission hat X mehrfach gegen den DSA verstoßen, unter anderem durch:

  • die irreführende Gestaltung des blauen Häkchens („Verifizierungszeichen“),

  • fehlende Transparenz bei der Werbebibliothek sowie

  • die Verweigerung von Zugang zu öffentlichen Daten für Forschende.

Im Gegensatz dazu konnte Konkurrent TikTok durch frühzeitige Zugeständnisse einer Strafe entgehen.

EU: Es geht um Rechtsdurchsetzung, nicht um Zensur

Die zuständige EU-Technologiekommissarin Henna Virkkunen betonte, dass es nicht um Zensur, sondern um die Einhaltung europäischer Regeln gehe:
„Wenn sich Unternehmen an unsere Gesetze halten, werden sie nicht bestraft. So einfach ist das.“

Die Strafe gegen X sei verhältnismäßig und berücksichtige Art, Schwere und Dauer der Verstöße sowie die Anzahl betroffener EU-Nutzer. Der DSA verpflichtet große Plattformen, wirksamer gegen illegale und schädliche Inhalte vorzugehen und mehr Transparenz zu schaffen.

Weitere Verfahren gegen Unternehmen wie Meta, TikTok und die chinesische Plattform Temu laufen bereits – wegen mangelnder Transparenz oder der Verbreitung illegaler Produkte.

Kritik aus den USA

US-Vizepräsident JD Vance kritisierte die Strafe scharf. Auf X schrieb er:
„Gerüchten zufolge will die EU X mit Hunderten Millionen Dollar bestrafen – weil es sich weigert, zu zensieren. Die EU sollte freie Meinungsäußerung unterstützen, nicht amerikanische Firmen angreifen.“

Frist zur Nachbesserung

X hat nun zwischen 60 und 90 Werktage Zeit, um konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des DSA vorzulegen – je nach Art des Verstoßes. Eine Stellungnahme von X blieb zunächst aus.

Der DSA erlaubt es der EU, bei schweren Verstößen Geldstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen.

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