Kleine Atempause für die AfD:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen – zumindest nicht offiziell und nicht jetzt sofort.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Behörde erst einmal den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten müsse. Öffentlich „gesichert rechtsextrem“ sagen? Bitte bis auf Weiteres unterlassen. Der Eilantrag der AfD hatte damit im Wesentlichen Erfolg.
Man könnte sagen: Das Etikett bleibt vorerst im Schrank.
Ganz vom Tisch ist die Sache allerdings nicht. Die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden. Fortsetzung folgt – juristisch, versteht sich.
Ein bisschen verfassungsfeindlich – aber nicht im Gesamtbild?
Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts. Demnach gebe es durchaus „hinreichende Gewissheit“, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt würden.
Aber – und jetzt kommt das juristische Feintuning – diese Bestrebungen prägten die Partei nicht so sehr, dass man von einer durchgängigen „verfassungsfeindlichen Grundtendenz“ sprechen könne.
Mit anderen Worten: Problematische Strömungen? Ja.
Komplett verfassungsfeindlich? So pauschal bitte nicht.
Das klingt ein wenig wie: „Es gibt da gewisse Tendenzen, aber das Gesamtbild wirkt noch nicht eindeutig genug.“
Der Streit geht weiter
Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach längerer Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, hieß es damals.
Die AfD zog dagegen vor Gericht – mit Erfolg im Eilverfahren. Doch neben diesem Schnellverfahren läuft weiterhin das Hauptsacheverfahren. Und das kann dauern. Sehr lange.
Bis dahin bleibt die Lage juristisch spannend:
Die einen sprechen von politischer Verfolgung,
die anderen von notwendiger Beobachtung,
und das Gericht sagt: Bitte erst einmal gründlich klären.
Man könnte es auch so formulieren:
Die endgültige Antwort ist vertagt – aber die Diskussion garantiert nicht.
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