ESMA verschiebt Inkrafttreten von Regelungen zur Abwicklungsdisziplin endgültig auf Februar 2022

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der delegierten Verordnung (EU) 2018/1229 (Settlement Discipline) wird Corona-bedingt endgültig auf den 1. Februar 2022 verschoben.

Das geht aus dem entsprechenden Abschlussbericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA vom 26. August hervor.

Die Delegierte Verordnung soll technische Regulierungsstandards enthalten, welche die Regelungen der Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) näher ausgestalten. Insbesondere soll sie die in Artikel 7 CSDR genannten Regelungen für den Fall konkretisieren, dass Abwicklungen gescheitert sind. Bereits Ende Juli hatte ESMA mitgeteilt, dass notwendige Regulierungs- und IT-Projekte in der gegenwärtigen Situation haken (siehe „ESMA verschiebt Inkrafttreten der Regelungen zur Abwicklungsdisziplin bis zum 1. Februar 2022 “).

Die BaFin trägt die Verschiebung grundsätzlich mit. Diese kann lediglich noch an einem Widerspruch des Europäischen Parlaments oder Rats scheitern.

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