Erster Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen innovativer Netztechnologien im Mobilfunk gemäß der „Richtlinie zur Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk“

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Erster Förderaufruf
zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen zur Entwicklung,
Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen
innovativer Netztechnologien im Mobilfunk
gemäß der
„Richtlinie zur Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk“

Vom 6. September 2022

Mit dem Ziel der Unterstützung der Entwicklung und Erprobung innovativer Netztechnologien in öffentlichen und privaten Funknetzen sowie des Entstehens eines funktionierenden Innovations-Ökosystems, in dem die Innovationskraft insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Kooperationen und Vernetzung innerhalb der Industrie und zwischen Anbieterinnen bzw. Anbietern und Anwenderinnen bzw. Anwendern gestärkt wird, wurde am 1. September 2022 die bis zum 31. Dezember 2024 geltende „Richtlinie zur Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk“ vom 23. August 2022 (BAnz AT 01.09.2022 B5) (nachstehend Förderrichtlinie) veröffentlicht.

1 Ausgangslage

Das Funkzugangsnetz (Radio Access Network – RAN) ist gegenwärtig stark von traditionellen Netzwerklösungen geprägt, die zwar standardkonform implementiert sind, deren Netzkomponenten aber nicht zwischen verschiedenen Herstellern austauschbar sind. Ursache hierfür ist, dass Schnittstellen zwischen den Netzkomponenten nicht so definiert sind, dass sie eine herstellerunabhängige Zusammenstellung eines Netzwerks zulassen. Die Folge ist, dass in sich geschlossene Netzwerkbereiche nur von einem Hersteller bei Netzwerkbetreibern ausgerüstet werden können. Die daraus resultierenden sogenannten Lock-in-Effekte sollen zukünftig unter anderem durch die Förderung einer größeren Interoperabilität der Netzkomponenten verringert oder vermieden werden.

Die neuen Mobilfunkgenerationen werden hingegen stärker durch softwarebasierte Netztechnologien und Virtualisierung geprägt sein, wodurch die Software aus den Netzknoten herausgenommen und zur Steuerung der Prozesse auf allgemein verfügbare IT-Systeme z. B. in Cloud-Infrastrukturen verlagert werden kann. Ein Beispiel stellen offene Systeme und Infrastrukturen nach dem Konzept einer disaggregierten Netzwerkarchitektur, auch als Open RAN bezeichnet, dar. Mit Open RAN können Netzelemente einfacher durch Hardware-Komponenten eines anderen Herstellers in einem Multi-Vendor-Umfeld ausgetauscht werden. Durch die Kombination und Mischung von innovativen Hard- und Softwarekomponenten werden Upgrades per Software statt aufwendiger Umrüstungen von Basisstationen ermöglicht.

Diese offenen Systeme können auf Dauer technisch ausdifferenzierte Lösungen zur Realisierung neuer, individueller Anwendungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Netzanforderungen z. B. hinsichtlich der Latenz, Über­tragungskapazitäten und Verbindungsdichte ermöglichen. Spezifische Anwendungen führen in vielen unterschied­lichen Sektoren wiederum zu neuen Nutzungsmustern. In Verbindung mit intelligenten Steuerungsmechanismen ermöglichen offene Systeme einen flexiblen, schnellen, energieeffizienten, nachhaltigen und kostengünstigen Betrieb nicht nur großer Funknetze. Auch in privaten Netzen wird zunehmend eine eigenständige Infrastruktur mit sehr individuellen Anwendungen implementiert, wenngleich nicht alle Schnittstellen für Netzwerkkomponenten geöffnet werden.

2 Ziel, Gegenstand und Themen der Förderung

Ziel der Förderung ist, ein neues Innovations-Ökosystem zu etablieren, das im Vergleich zum bisherigen von wenigen Herstellern geprägten Markt mehr Hersteller und Lieferanten unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten einbezieht und miteinander vernetzt. Einerseits sollen durch die Förderung Anreize geschaffen werden, die Innovationskraft und den Markteintritt neuer Herstellerinnen und Hersteller bzw. Anbieterinnen und Anbieter im Komponentenmarkt, insbesondere von klein- und mittelständischen Unternehmen, zu unterstützen. Andererseits soll die Interoperabilität und Steuerung der verschiedenen Hardware- und Software-Komponenten beispielsweise durch die Standardisierung technischer Schnittstellen oder durch offene und softwarebasierte Netztechnologien verbessert werden.

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Konzepten und die Erforschung, Erprobung und Umsetzung von Anwendungen innovativer – offener, interoperabler, softwarebasierter und intelligent gesteuerter – Netztechnologien in öffentlichen und privaten Mobilfunknetzen.

Gefördert werden einerseits Durchführbarkeitsstudien, die die Entwicklung und die Überprüfung der organisatorischen, technischen und betrieblichen Machbarkeit von Konzepten innovativer und offener Netztechnologien zum Ziel haben. Mit Blick auf die steigende Komplexität im Management und Betrieb offener (disaggregierter) Netze sollen die organisatorischen, betrieblichen und ressourcenbezogenen Anforderungen der Anwenderinnen und Anwender berücksichtigt werden. Die Durchführbarkeitsstudien können entweder Grundlage, d. h. weiteren Forschungsvorhaben zeitlich vorangestellt, oder Bestandteil der industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben sein.

Andererseits werden industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Erforschung und Entwicklung geeigneter Hard- und Softwarekomponenten, Lösungen, Dienste und Anwendungen von innovativen Netztechnologien gefördert. Im Bereich der Forschung und Entwicklung kommen unter anderem folgende Themenschwerpunkte einzeln oder in Kombination in Betracht.

Themenschwerpunkt 1: Analyse der Wirkungen innovativer Netztechnologien

Es werden Maßnahmen gefördert, die die Wirkungen von innovativen Netztechnologien hinsichtlich z. B. der technischen und betrieblichen Leistungsfähigkeit, der Energieeffizienz, der Nachhaltigkeit oder der ökonomischen Effekte untersuchen. Dabei soll erforscht werden, zu welchem Grad und unter welchen Bedingungen offene Systeme wie Open RAN die an sie gesetzten technischen, betrieblichen und ökonomischen Erwartungen erfüllen. Dies können z. B. die mit der Standardisierung einhergehenden Skaleneffekte sein, die den Markteintritt erleichtern und neue Anwendungsfelder eröffnen. Vom Aufbau eines Innovations-Ökosystems wird erwartet, dass sich die Produktvielfalt erhöht und spezifische Lösungen entwickelt werden, die im Innovationswettbewerb Kosten senken können. Außerdem kann der Nutzen verschiedener innovativer Netzkomponenten durch die Automatisierung von Prozessen und Standardisierung technischer Schnittstellen in unterschiedlichen Anwendungsfeldern erforscht werden.

Themenschwerpunkt 2: Entwicklung und Erprobung von Anwendungen innovativer Netztechnologien

Gefördert werden Maßnahmen, die die Entwicklung und Erprobung von Anwendungen innovativer Netztechnologien in unterschiedlichen Anwendungsfeldern nach Möglichkeit unter Einbindung der Anwenderseite zum Ziel haben. Dabei sollen auch die Anforderungen an die Funktionalitäten der Netzkomponenten (unter anderem im Bereich network slices, network sharing oder cloud/​edge computing), die sich aus konkreten Anwendungsfeldern ergeben, berücksichtigt werden. Dies kann auch die Erprobung konkreter Anwendungsszenarien einschließen. Ebenfalls gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Diensten und Lösungen softwarebasierter und Künstliche Intelligenz-basierter Netzkomponenten, die die Steuerung und Optimierung des Netzwerks, z. B. über den RAN Intelligent Controller, ermöglichen.

Themenschwerpunkt 3: Integration und Transfer bestehender Lösungen innovativer Netztechnologien

Um die Skalierbarkeit von softwarebasierten Netztechnologien, ihre Funktionsfähigkeit in einer anderen Umgebung und die spezifische Anpassung an die konkreten Erfordernisse sicherzustellen, soll die Integrations- und die Transferfähigkeit innovativer Netztechnologien in neue und andere Anwendungsfelder unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Netzanforderungen erforscht werden. Die Fördermaßnahmen sollen der sektoren- bzw. branchenspezifischen Weiterentwicklung und Verbreitung von Ideen und Lösungen dienen. Ebenfalls werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die die standort- und unternehmensübergreifende Vernetzung verschiedener Anwendungen entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette, z. B. von Verkehrsinfrastrukturen, Logistiksystemen und Betriebsstätten, zum Gegenstand haben. Insbesondere in privaten Netzen sollen maßgeschneiderte und passende, d. h. speziell auf ihre Anforderungen zugeschnittene Lösungen durch Fördermaßnahmen entwickelt und erprobt werden. Gerade durch offene Systeme wie Open RAN können sehr individuelle Lösungen umgesetzt werden.

Themenschwerpunkt 4: Verbesserung und Herstellung der Interoperabilität innovativer Netztechnologien

Eine wesentliche Herausforderung wird es sein, die Komplexität der Integration neuer Netzelemente in der anzustrebenden Multi-Vendor-Umgebung z. B. im Rahmen des Netzwerkmanagements beherrschbar, sicher und resilient zu gestalten. Gefördert werden Maßnahmen, die die Interoperabilität offener Hard- und Software-Schnittstellen umfassen. Die Fördermaßnahmen sollen der Erforschung und Erprobung eines interoperablen Zusammenspiels der einzelnen Netzkomponenten, der Weiterentwicklung offener Systeme wie Open RAN, der Standardisierung technischer Schnittstellen sowie der Verbesserung und Herstellung der Interoperabilität verschiedener Netzkomponenten durch softwarebasierte Netztechnologien dienen. Dazu zählen auch Fördermaßnahmen, die neue Netzkomponenten in einer bereits bestehenden Testumgebung validieren, zertifizieren oder untersuchen, inwieweit neue Komponenten sich in ein bestehendes Netzwerk einfügen können.

3 Art und Umfang der Förderung, Einreichungsfrist

Das Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die ausgewählten Projekte (Durchführbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte) durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in Nummer 5.

Eingereicht werden können

a)
Projektanträge für Einzel- oder Verbundvorhaben für Durchführbarkeitsstudien (entsprechend der Förderrichtlinie im einstufigen Verfahren) mit einer maximalen Laufzeit von acht Monaten, die jeweils einen der zuvor benannten Themenschwerpunkte 1 bis 4 oder eine Kombination aus diesen abdecken;
b)
Projektskizzen für Einzel- und Verbundvorhaben im zweistufigen Verfahren, die Anteile eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts mit Anteilen einer Durchführbarkeitsstudie vereinen, mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024, die jeweils einen der zuvor benannten Themenschwerpunkte 1 bis 4 oder eine Kombination aus diesen abdecken;
c)
Projektskizzen für Einzel- oder Verbundvorhaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (entsprechend der Förderrichtlinie im zweistufigen Verfahren) mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024, die jeweils einen der zuvor benannten Themenschwerpunkte 1 bis 4 oder eine Kombination aus diesen abdecken.

Zuwendungen werden gemäß der Förderrichtlinie im Wege eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung in der Regel als Anteilsfinanzierung gewährt: Vorhaben im einstufigen Verfahren (Durchführbarkeitsstudien in Buchstabe a) mit einer Fördersumme unter 80 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten werden nicht gefördert (Bagatellgrenze); für Vorhaben im zweistufigen Verfahren (Vorhaben in Buchstabe b sowie für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Buchstabe c) wird eine Bagatellgrenze von 200 000 Euro festgelegt.

Gemäß der Förderrichtlinie sind Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Helmholtz-Zentren und an die Fraun­hofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten; unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben können diese im Rahmen dieses Förderaufrufs bis zu 90 Prozent gefördert werden.

Frist für die Einreichung der Projektanträge (Buchstabe a) sowie für die Einreichung der Projektskizzen (Buchstabe b oder Buchstabe c) ist der

14. Oktober 2022.

4 Ergänzende Verfahrenshinweise und Hinweise zur Antragstellung

Im Hinblick auf die Festlegungen des Verfahrens gilt Nummer 7 der Förderrichtlinie; ergänzend sind die folgenden Verfahrenshinweise umzusetzen:

4.1 Einreichung

In der Vorhabenbeschreibung sind die inhaltlich-fachlichen Angaben unter Bezugnahme auf die Förderziele dieses Förderaufrufs zum jeweiligen Vorhaben zu schildern. Anhand dieser Darstellung erfolgt die fachlich-inhaltliche Einzelprüfung jedes Vorhabens auf seine Förderwürdigkeit.

Dabei sind der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Vorhabens sowie an der Nutzbarkeit und Verwertung über das Laufzeitende hinaus für jede Projektpartnerin bzw. jeden Projektpartner deutlich herzuleiten; dies gilt auch für den Beitrag des jeweiligen Vorhabens zum Entstehen eines funktionierenden Innovations-Ökosystems für innovative Netztechnologien.

Für jedes Vorhaben ist eine eigene Vorhabenbeschreibung anzufertigen.

Aktivitäten und Projektergebnisse der Vorhaben sollen zum anderen durch Vernetzung und Veröffentlichung über weitreichende Kanäle zwecks Wissenstransfer und Erweitern der Fachöffentlichkeit kommuniziert und im Rahmen von Projektpräsentationen sowie Teilnahme an Panel-Diskussionen, Experten- und Vernetzungsworkshops zugänglich gemacht werden. Insoweit ist die Nutzbarmachung der Projektergebnisse für die Allgemeinheit durch die Veröffentlichung eines Abschlussberichts, der sämtliche Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (beispielsweise die im Rahmen der Gesamtvorhaben entstehenden Ergebnisse, insbesondere Know-how, Erfindungen, Schutzrechte, urheberrechtlich geschützte Werke, Computerprogramme (Software) und deren Weiterentwicklungen, Dokumentationen, Berichte und Unterlagen) umfasst, auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis für alle Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtend. Insoweit sind Arbeitsziele und der erwartete Nutzen des Vorhabens präzise darzulegen, die Verwertung und angestrebten Wirkungen über das Laufzeitende müssen erläutert werden. Hierbei ist eine Positionierung des Vorhabens in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt herauszuarbeiten.

Ebenso ist mit der Einreichung darauf hinzuweisen, ob das beabsichtigte Vorhaben durch eine andere nationale, insbesondere durch die angrenzenden Ressorts, oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde oder geplant ist.

4.2 Anforderungen an förmliche Anträge und Gliederungsvorgabe zu Durchführbarkeitsstudien

Für Durchführbarkeitsstudien (siehe Nummer 3 Buchstabe a) gilt gemäß den Regelungen der Förderrichtlinie ein einstufiges Verfahren.

Die im Rahmen des Antrags erforderliche Vorhabenbeschreibung hat mindestens die folgenden Gliederungspunkte zu adressieren:

a)
Projektgrunddaten mit Angaben zu Projekttitel und -akronym, beteiligten Projektpartnerinnen bzw. Projektpartnern, Laufzeit in Monaten, Gesamtfördersumme in Euro
b)
Zuordnung des Projekts zu den thematischen Schwerpunkten des Förderaufrufs und Erläuterung des Beitrages des Projekts zu übergreifenden Programm- bzw. Politikzielen des BMDV
c)
Vorhabenbeschreibung mit Erläuterung der Ausgangssituation für das Projekt und der Projektziele, der Projektpartnerinnen und Projektpartner bzw. des Projektkonsortiums, der Rollenverteilung untereinander sowie der Kompetenzen der Projektpartnerinnen und Projektpartner und des jeweiligen Förderbedarfs
d)
Forschungsfragen des Projekts; Beschreibung des Vorgehens und des methodischen Ansatzes des Projekts unter Bezugnahme auf den aktuellen Stand von Forschung, Wissenschaft, Wettbewerb und Markt in Bezug auf die Projektarbeiten
e)
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsaktivitäten zwecks Wissenstransfer und Erweitern der Community, Nutzbarmachung der Projektergebnisse für die Allgemeinheit
f)
Anlage Finanzplanung: Gesamtkalkulation mit einzelnen Ausgaben- bzw. Kostenpositionen (unter anderem Personaleinsatz, Reiseaufwand, Veranstaltungen), einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (inklusive Angabe des Eigenbeteiligungsanteils, gegebenenfalls Drittmittel) sowie eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist; Aufwendungen für Vernetzungsaktivitäten; Erklärung zur Verwaltungsvorschrift Nummer 3.2.3 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) (Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Vorteil ist gegebenenfalls auszuweisen)
g)
Anlage KMU-Blatt (nur für beteiligte KMU1) im PDF-Format unter Nutzung des auf den Seiten des BMDV bereit gestellten Formulars (mit Dateinamen: Projektakronym_​Unternehmensname_​KMU-Blatt.pdf), zusammenfassende Bonitätsunterlagen (nur für beteiligte Unternehmen, im Einzelnen: die beiden letzten, durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer (eventuell Steuerberater) bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Geschäftsbericht bzw. Erläuterungen, betriebswirtschaftliche Auswertung des aktuellen Jahres, eine aktuelle Bankauskunft) im PDF-Format (mit Dateinamen: Projektakronym_​Unternehmensname_​Unternehmensinformationen.pdf)

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens „easy-Online“ erforderlich (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​). Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) für die inhaltliche Vorhabenbeschreibung nicht überschreiten; Unterlagen zur Finanzplanung sowie Bonitätsunterlagen sind Anlagen zur Projektskizze. Vorlagen für die Anlage Finanzplanung wie auch für die Anlage KMU-Blatt sind auf der Seite des BMDV zu diesem Förderaufruf zu finden (https:/​/​bmdv.bund.de/​SharedDocs/​DE/​Artikel/​DG/​inno-nt.html).

4.3 Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (siehe Nummer 3 Buchstabe c) werden gemäß den Regelungen der Förderrichtlinie in einem zweistufigen Verfahren bewilligt.

In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Förderrichtlinie genannten Anforderungen) vorzulegen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​).

Die Projektskizze soll neben den in der Förderrichtlinie genannten Aspekten folgende Informationen enthalten:

a)
Projektgrunddaten mit Angaben zu Projekttitel und Projektakronym, beteiligten Projektpartnerinnen bzw. Projektpartnern, Laufzeit in Monaten, Gesamtfördersumme in Euro
b)
Kurze Projektzusammenfassung unter Bezugnahme auf die adressierte Problemstellung und den damit verbundenen Innovationsbedarf, die primären Projektziele, die durchzuführenden, zentralen Aktivitäten sowie die erwarteten Ergebnisse bzw. weitergehenden Wirkungen
c)
Zuordnung des Projekts zu den thematischen Schwerpunkten des Förderaufrufs und Erläuterung des Beitrages des Projekts zu übergreifenden Programm- bzw. Politikzielen des BMDV
d)
Vorhabenbeschreibung mit Erläuterung der Ausgangssituation für das Projekt und der Projektziele, der Projektpartnerinnen und Projektpartner bzw. des Projektkonsortiums, der Rollenverteilung untereinander sowie der Kompetenzen der Projektpartnerinnen und Projektpartner und des jeweiligen Förderbedarfs
e)
Forschungsfragen des Projekts; Beschreibung des Vorgehens und des methodischen Ansatzes des Projekts unter Bezugnahme auf den aktuellen Stand von Forschung, Wissenschaft, Wettbewerb und Markt in Bezug auf die Projektarbeiten
f)
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsaktivitäten zwecks Wissenstransfer und Erweitern der Community, Nutzbarmachung der Projektergebnisse für die Allgemeinheit, weitere Verwertungsperspektiven der Projektergebnisse
g)
Anlage zur vorläufigen Finanzplanung: Gesamtvorkalkulation mit einzelnen Ausgaben- bzw. Kostenpositionen (unter anderem Personaleinsatz, Reiseaufwand, Veranstaltungen), einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (inklusive Angabe des Eigenbeteiligungsanteils, gegebenenfalls Drittmittel) sowie eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist; Aufwendungen für Vernetzungsaktivitäten; Erklärung zur Verwaltungsvorschrift Nummer 3.2.3 zu § 44 BHO (Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG, Vorteil ist gegebenenfalls auszuweisen)

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig) für die inhaltliche Vorhabenbeschreibung nicht überschreiten; Unterlagen zur vorläufigen Finanzplanung sind Anlagen zur Projektskizze. Vorlagen für die Anlage Finanzplanung sind auf der Seite des BMDV zu diesem Förderaufruf zu finden.

4.4 Anforderungen an Projektskizzen und Gliederungsvorgabe zu Vorhaben, die Durchführbarkeitsstudien und Forschungs- und Entwicklungsprojekte vereinen

Vorhaben, die Durchführbarkeitsstudien und Forschungs- und Entwicklungsprojekte vereinen (siehe Nummer 3 Buchstabe b) müssen für ihre Projektskizze die Anforderungen und Gliederungsvorgaben in Nummer 4.3 dieses Förderaufrufs erfüllen.

5 Auswahlverfahren

Bei Durchführbarkeitsstudien im einstufigen Verfahren gelten die folgenden Kriterien für die Auswahlentscheidung zur Förderung:

Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungs-, Arbeits- und Zeitplan,
Beitrag zu den Förderzielen und Innovationsgehalt (Relevanz) zur Passfähigkeit und Bezug zu den in Nummer 1 dieser Förderrichtlinie aufgeführten Zielen sowie zu den Zielen dieses Förderaufrufs, insbesondere Methodik der geplanten Umsetzung sowie der Umsetzungspotentiale,
Potential für Ergebnisverbreitung und -verwertung und Machbarkeit, insbesondere Einbeziehung der erforderlichen Kompetenzen und Relevanz der Vorarbeiten.

Die Auswahlkriterien für Forschungs- und Entwicklungsprojekte finden sich in Nummer 7.3.4 der Förderrichtlinie, die ebenfalls für die Auswahlentscheidung von Vorhaben, die Durchführbarkeitsstudien und Forschungs- und Entwicklungsprojekte vereinen, sowie von Vorhaben der Begleitforschung zur Anwendung kommen.

6 Weiterführende Informationen und Ansprechpartnerinnen

Die Förderrichtlinie sowie diesen Förderaufruf finden Sie auf den Seiten des BMDV.

Ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ, Unterlagen für die formalen Projektanträge und für die Projektskizzen sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm finden Sie ebenfalls auf den Seiten des BMDV zu diesem Förderprogramm.

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht während der Einreichfrist die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting GmbH/​VDI VDE Innovation + Technik GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung:

Telefon: +49-221/​806-5252
E-Mail: innont@bmdv.bund.de

7 Hinweis

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk vom 23. August 2022. Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinie finden auf eingereichte Projektanträge für Durchführbarkeitsstudien bzw. Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte unverändert Anwendung.

Berlin, den 6. September 2022

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
G. Husch

1
KMU = kleine und mittlere Unternehmen

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