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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft- Das Geschäftsmodell war von Anbeginn zum Scheitern verurteilt

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Es kamen nicht genug Pfänder in das Pfandhaus. Dies hätte jedem normaldenkenden Außenstehenden auch klar sein müssen, denn wie heißt es im Insolvenzgutachten: „…da anzunehmen ist, dass vermögende Personen – das war der angestrebte Kundenkreis des Pfandhauses ausweislich der Verkaufsprospekte – deutlich günstigere Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung haben, als bei einem Pfandleihhaus Wertgegenstände anzudienen.“

Weiterhin heißt es dann im Insolvenzgutachten, man lese und staune: „Des Weiteren konnte bislang nicht nachvollzogen werden, ob die auf Zinserträge gebuchten Beträge tatsächlich diesen entstammen. Aufgrund der Auswertung der Zahlungsflüsse liegt aktuell der Schluss nahe, dass die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs benötigten Beträge zwischen den Unternehmungen ‚hin und her‘ gezahlt wurden. Ob diese Annahme zutrifft, wird im Laufe des eröffneten Verfahrens zu prüfen sein.
Für den Unterzeichner ist derzeit noch nicht ersichtlich, mit welchen Einnahmen, außer mit denen aus der Aufnahme weiterer stiller Gesellschafter und den Zuflüssen aus den Zwischenkrediten, die Schuldnerin den stetig steigenden Liquiditätsbedarf (in Folge Rückzahlungs- und versprochener Zinsverpflichtung) finanzieren wollte. Aus der Verwertung der Pfänder bzw. der Zinseinnahmen sind jedenfalls nach jetzigem Kenntnisstand nicht ausreichende Einnahmen zu erzielen gewesen. Insofern bestehen ernsthafte Bedenken gegen die Tragfähigkeit des Unternehmensmodells, welche wohl auch Grund für die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die handelnden Personen in der so genannten Lombardium Gruppe sein dürfte.
Ein weiterer Aspekt für die eingetretene Situation war, dass die Verwertung der angenommenen Faustpfänder oftmals nicht zeitnah durchgeführt werden konnte. So konnten beispielsweise Gemälde, Schmuck und weitere Kunstgegenstände, welche zu Versteigerungen in verschiedenen Auktionshäusern gebracht wurden, nicht oder nicht zu den gewünschten Preisen versteigert werden. Auch habe ich anhand der im Rahmen der Einsichtnahme in die schuldnerischen Unterlagen beim LKA festgestellt, dass Pfänder teilweise über mehrere Jahre nicht verwertet wurden.

Auch dies begründete Patrick E. mit fehlenden Absatzmöglichkeiten. Auffallend oft haben sich zudem Pfänder als gefälscht (Kunstwerke, Uhren), nicht werthaltig (Inhabergrundschuldbriefe) oder schlicht nicht vorhanden (23 Oldtimer, welche ohne Kontrolle der Fahrgestellnummer als Pfand angenommen wurden) herausgestellt. Auch in diesem Zusammenhang werden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten sein.

Schließlich sei auch die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG in einer Vielzahl von Fällen durch Verpfänder über die Werthaltigkeit und/oder Echtheit des Pfandgegenstandes getäuscht worden. Die sodann geltend gemachten Schadenersatzansprüche konnten mangels Liquidität oder aufgrund eingetretener Insolvenz der jeweiligen Schuldner nicht durchgesetzt werden, so dass es zu erheblichen Ausfällen gekommen sei.“

Da bekommst Du als Leser, und sicherlich auch die Anleger, einen ganz dicken Hals.

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