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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Abgewickelt, nicht fortgeführt

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Ein Insolvenzverwalter prüft natürlich auch immer, ob es möglich ist, ein Unternehmen fortzuführen. Hierzu die Meinung des Insolvenzverwalters der EOB:

„Neben der Erfassung und Bewertung des schuldnerischen Vermögens hat der Unterzeichnete auftragsgemäß auch geprüft, ob sich eine Fortführung / Sanierung des Schuldnerunternehmens und/oder der Erhalt eines sanierungsfähigen Kernbereich des Unternehmens positiv darstellen lässt.

Der operative Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde spätestens Ende des Jahres 2015 eingestellt, nachdem die BaFin gegenüber der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG die Untersagungsverfügung erlassen hatte. Zudem hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, so dass der bisherige Geschäftszweck, diese Gelder zum Betrieb des Pfandleihgeschäfts zur Verfügung zu stellen, entfallen ist.Nach den vorliegenden betriebswirtschaftlichen Unterlagen ist davon auszugehen, dass bei der Insolvenzschuldnerin, – wie im Weiteren noch ausführlich dargestellt-, eine nachhaltige Überschuldung zu verzeichnen ist und der Schuldnerin aktuell ferner die notwendige Liquidität für die Sicherstellung eines reibungslosen Geschäftsablaufes fehlt. Insgesamt konnte ich daher der Schuldnerin auch unter vorsichtiger Betrachtungsweise keine positive Fortführungsprognose zugestehen.“

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