Schadensersatzprozess Lombard Classic III KG: Urteil des Landgerichts Leipzig – von Röhlke Rechtsanwälte, Berlin.

Mit Urteil vom 18.01.2017 hat das LG Leipzig in einem Schadenersatzprozess im Zusammenhang mit der desaströsen Beteiligung Lombard Classic III KG einen Vermittler zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Der betroffene Anleger, von Röhlke Rechtsanwälten vertreten, hatte eine individuelle Falschberatung und Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht. Hintergründe und Tragweite des Urteils erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl geschädigter Anleger des Lombardium-Skandals vertritt.

Prospekt: fehlerhaft – Risiko – Aufklärung

„Die Entscheidung des Landgericht (LG) Leipzig ist erfreulich. Allerdings handelt es sich zunächst einmal nur um ein sogenanntes Versäumnisurteil, also ein Urteil das daraufhin erging, dass die Gegenseite sich vor Gericht nicht gemeldet hat. Gleichwohl prüft das Gericht bei Erlass eines derartigen Urteils die sogenannte Schlüssigkeit, das heißt, ob der Vortrag des Klägers auch ohne Gegenwehr ausreicht, den Anspruch als erfüllt darzustellen. Dies ist vorliegend geschehen. Unsere Rügen bezüglich der Fehlerhaftigkeit des Prospektes und der Nichtaufklärung des Mandanten über die Risiken der Kapitalanlage sind als ausreichend sinnvoll anzusehen. Der Prozess wird im Übrigen fortgesetzt: Röhlke Rechtsanwälte haben auch die Lombard Classic III KG für unsere Mandantschaft verklagt, die sich allerdings bei Gericht gemeldet hat und Gegenargumente gebracht hat. Eine Entscheidung des LG Leipzig erwarten wir erst in einigen Monaten“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Schwestergesellschaft: Erste Oderfelder GmbH & Co. KG ist insolvent

Der Jurist sitzt im vorläufigen Gläubigerausschuss der Schwestergesellschaft Erste Oderfelder GmbH & Co. KG, kurz LC II. Diese Gesellschaft ist bereits in die Insolvenz gefallen. Betroffene Anleger sind aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Allerdings rechnen Röhlke Rechtsanwälte mit keiner besonders hohen Quote.

„Von den ca. 100 Millionen Euro Anlegergeldern fehlt nahezu jede Spur. Wie die LC II selbst mitgeteilt hat, sind die mit dem Geld durch die Lombardium Hamburg KG vergebener Pfandkredite nur durch Gegenstände im Wert von ca. 5 Millionen Euro gesichert. Dies entspräche einer Insolvenzquote von 5 Prozent oder weniger. Auch bei der LC II läuft es darauf hinaus, dass die Anleger ihre Schäden nur durch eine Inanspruchnahme der Vermittler kompensieren können. Entsprechende Klagen haben Röhlke Rechtsanwälte hier bereits eingereicht und werden diese in Kürze gerichtlich mündlich verhandeln“, erläutert Rechtsanwalt Röhlke.

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