Erfolg für die AfD vor dem Kölner Verwaltungsgericht

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Damit dürften derzeit alle Maßnahmen gegen die AfD von Seiten der Bundes- und Landesbehörden nicht umgesetzt werden.

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