Die GDL darf ihren Streik fortsetzen. Das Frankfurter Gericht lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die GDL auf Beendigung des Streiks ab. Nun denn, der Richter wird im Zweifelfall mit dem Auto bzw. mit der Straßenbahn fahren.
Es glänzt in Königskronen, in Tresoren von Zentralbanken, an Fingern, Hälsen und...
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