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Eon für den Kunden nicht Optimal

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Die Neue Verbraucherzentrale warnt vor dem unkritischen Abschluss des neuen Vertrages E.ON OptimalStrom, der aktuell von der E.ON edis Vertrieb GmbH Bestandskunden angeboten wird.

Nach stichprobenartigen Preisvergleichen der Verbraucherzentrale über das Preisvergleichs-Portal www.verivox.de gibt es gegenüber den beiden angebotenen OptimalStrom-Verbrauchstarifen etliche deutlich günstigere Anbieter.

Viele der vom Energieversorger angeschriebenen Kunden in Sonderverträgen haben nach aktueller Überprüfung der Verbraucherzentrale Preisänderungsklauseln in ihren Altverträgen, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale gegen die Vorgaben des Bundesgerichtshofes für die Wirksamkeit von Preisklauseln verstoßen. Daraus können sich Erstattungsansprüche hinsichtlich der in den letzten drei Jahren gezahlten Preiserhöhungen ergeben. Aus diesem Grund, so die Vermutung der Verbraucherzentrale, versucht der Energieversorger jetzt, die Kunden zum Abschluss der neuen OptimalStrom–Verträge zu bewegen.

„Das sollten sich die E.ON edis-Kunden genau überlegen. Die lange Mindestlaufzeit von bis zu 18 Monaten und die löchrige Preisgarantie – sie schließt beispielsweise höhere Steuern und erhöhte Netzentgelte sowie Bezugskostensteigerungen aus – sind aus unserer Sicht keine Empfehlung für diesen Vertrag“, so Horst Frank von der Neuen Verbraucherzentrale.

Das letztlich nicht optimale Vertragsangebot von E.ON edis könnte auch zum Anlass genommen werden, den laufenden Stromvertrag per Einschreiben/ Rückschein zu kündigen. Dann müsste man sich bis 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages über Strompreisportale, wie www.verivox.de einen günstigeren neuen Anbieter zu suchen.

Mit Blick auf einen Atomstromanteil von über 15 % bei E.ON edis kann auch der Wechsel zu einem Ökostromanbieter überlegt werden.

Neben den ok-power-Produkten sind auch Ökostrom-Angebote mit dem Grüner-Strom-Label in Gold und aus der EcoTopTen-Liste des Öko-Instituts empfehlenswert.

Bei allen Fragen zu Rechnungen, Preiserhöhungen, Erstattungsansprüchen und Preiskürzungen, wie auch zum Anbieterwechsel, hilft die Beratung der Neuen Verbraucherzentrale.

Quelle.VBZ Mecpom

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