Deutschland muss ausländischen EU-Bürgern auch dann keine Sozialleistungen zahlen, wenn sie eine angemessene Zeit gearbeitet haben und dann arbeitslos werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Das Bundessozialgericht hatte den EuGH gefragt, wie das einschlägige EU Recht auszulegen ist. Mit ihrer Antwort folgen die Luxemburger Richter dabei nicht den im März veröffentlichten Schlussanträgen des Generalanwalts. Dieser hatte noch die Ansicht vertreten, dass betroffenen Unionsbürgern solche Leistungen nicht automatisch verweigert werden dürfen.
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