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Energiekosten im Koalitionsvertrag

jplenio (CC0), Pixabay
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Im Koalitionsvertrag finden sich umfangreiche Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sowie zur Stabilisierung der Energieversorgung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Entlastung bei Strom- und Gaskosten

  • Stromsteuer: Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden​.

  • Umlagen und Netzentgelte: Diese sollen reduziert und die Netzentgelte dauerhaft gedeckelt werden​.

  • Strompreiskompensation: Wird dauerhaft verlängert und auf weitere Branchen ausgedehnt, etwa Rechenzentren.

  • Industriestrompreis: Für energieintensive Unternehmen ohne Flexibilisierungspotenzial wird ein spezieller Industriestrompreis eingeführt.

  • Gasspeicherumlage: Diese wird für alle abgeschafft.

  • Gaspreise: Langfristige, diversifizierte und günstige Gaslieferverträge mit internationalen Anbietern sollen ermöglicht werden, ohne die Klimaziele zu gefährden. Auch Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland sollen genutzt werden.

Übergeordnete Ziele und Strategien

  • Zielsetzung: Der Vertrag formuliert das Ziel „dauerhaft niedriger, planbarer und international wettbewerbsfähiger Energiekosten“​.

  • Systemischer Ansatz: Die Kostenreduktion soll durch einen integrierten Ausbau erneuerbarer Energien, Netz- und Speicherausbau sowie effizienteren Netzbetrieb erreicht werden.

  • Kosteneffizienz: Insbesondere im Strommarkt werden Hemmnisse wie Mehrfachbelastungen durch Steuern, Abgaben und Entgelte abgebaut​.

Diese Passagen zeigen deutlich, dass die Senkung der Energiepreise ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrags ist – verbunden mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und gleichzeitig die Klimaziele einzuhalten.

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