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Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt laut dem einflussreichen EU-Generalanwalt gegen europäisches Recht. Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei „in vollem Umfang unvereinbar“ mit der EU-Charta der Grundrechte. Da der EuGH in den meisten Fällen der Rechtsmeinung des Generalanwalts folgt, dürfte die Richtlinie, in wenigen Monaten aufgehoben werden.

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