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emperiumfx.com – BaFin ermittelt gegen die EmperiumFX

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EmperiumFX keine Erlaubnis nach dem KWG zum Be-treiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite emperiumfx.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft EmperiumFX unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der
Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im In-land benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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