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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen auf der 2014 annektierten Krim verurteilt. Das Gericht stellte Verstöße gegen das Recht auf Leben, das Verbot unmenschlicher Behandlung und die Meinungsfreiheit fest. Russland erkennt die Urteile des EGMR nicht an, da es aus dem Europarat ausgeschlossen wurde.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erließ Haftbefehle gegen den russischen Armeechef Waleri Gerassimow und Ex-Verteidigungsminister Sergej Schoigu wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Als Vergeltung für EU-Sanktionen gegen russische Staatsmedien sperrte Moskau den Zugang zu 81 europäischen Medien, darunter auch der ORF. Russland wirft diesen Medien vor, Falschinformationen über den Ukraine-Krieg zu verbreiten.

Die EU verhängte ihrerseits Sanktionen gegen 19 chinesische Unternehmen wegen Geschäften mit der russischen Wagner-Gruppe. China kritisierte diese Maßnahmen als unbegründet.

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